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24.08.2016 , 12:54 Uhr
Zunächst muss man mal festhalten und das hätte der Kommentatorin auch gut zu Gesicht gestanden, dass das Gericht keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten hatte. Frau Gottschalk begründet, dass aufgrund der Videoausschnitte im Internet und der Lektüre einer Beratungsseite für K.O.-Tropfen Zweifel angebracht seien. Dem Gericht und dem medizinischen Experten standen, im Gegensatz zu Frau Gottschalk, viele Stunden Videomaterial zur Verfügung. Danch kommt das Gericht sowie der Experte zu dem Schluss, dass die Vergewaltigungsvorwürfe und der Gebrauch von KO-Tropfen entkräftet bzw. extrem unwahrscheinlich sind. Wieso meint die Kommentatorin jetzt schlauer zu sein?
Weiterhin wurde zum Schluss der Verhandlung ein vom Gericht lange angefordertes Attest von Frau Lohfinks Verteidigung vorgelegt. Laut dieses Attestes lagen keine der behaupteten Verletzungen vor, so dass daraus geschlossen werden muss, dass Frau Lohfink hier unkorrekte Angaben gemacht hat. Unstrittig ist auch, dass Frau Lohfink nach der besagten Nacht weiterhin in der Weohnung des angeblichen Vergewaltigers blieb, dort noch gemeinsam der folgende Tag verbracht wurde, Pizza gegessen wurde und dann nochmaliger einvernehmlicher Geschlechtsverkehr erfolgte. Zwinschendurch konnte Frau Lohfink mit ihrer Mangerin telefonieren, sagte dort aber nicht von einer Vergewaltigung und kam auch nicht auf die Idee, statt ihres Managements die Polizei anzurufen. Da komme ich zu dem gleichen Ergebnis wie das Gericht, dass es keine Vergewaltigung gegeben hat. Unabhängig davon ist in der Regel ja das Problem, dass immer Aussage gegen Aussage stehen und es eben keine anderen Zeugen und keine Videos gibt. Insofern bin ich von der Richtigkeit des Urteils überzeugt. Im übrigen brauchte es keine Verschärfung des Sexualstrafrechts, auch vorher galt schon der Grundsatz "Nein heißt Nein" und Gerichte haben entsprechend geurteilt.
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