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07.08.2016 , 15:39 Uhr
Sehr schade, dass der BGH die Chance nicht genutzt hat, der strukturellen Diskriminierung von Intersexuellen entgegenzuwirken, obwohl auch das Bundesverfassungsgericht bereits die "Pflicht (..), die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren“ festgestellt hat (BverfG, Beschluss vom 15.August 1996– 2BvR1833/95).
Doch auch mit einem Eintrag wie „inter“ oder „divers“ im Geburtenregister wäre die Benachteiligung nicht beseitigt: Auf zahlreichen Formularen unterschiedlichster Bereiche muss das Geschlecht angegeben werden, ohne dass dafür eine Notwendigkeit erkennbar wäre; ebenso wird die Zweigeschlechtlichkeit scheinbar aus bloßer Gewohnheit z.B. in Datenbanken oder bei Anreden mitgeführt. Intersexuelle haben mit formalen Problemen im Meldewesen und bei der Ausstellung von Pässen zu kämpfen. Viele Gesetze sind ebenfalls nur auf "Männer" und "Frauen" ausgelegt. Nicht einmal das Grundgesetz mit der Formulierung “Männer und Frauen sind gleichberechtigt” (Art. 3 GG) wird Intersexuellen gerecht. Deshalb beinhaltet das Programm der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) die Forderung: "Offizielle Erfassung und Abfrage des Geschlechts nur, wenn unbedingt nötig; konsequente Umsetzung der Möglichkeit der unbestimmten Geschlechtsangabe in allen relevanten Gesetzen".
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