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08.07.2016 , 19:35 Uhr
Strafbar wird die Begehung der Straftat als Teil Gruppe, wo zuvor nur Beihilfe greifen konnte. Geprüft wird die Schuld natürlich bei Jedem einzeln und auch wenn man einen Straftatbestand ungewollt verwirklicht, so führt dies nicht automatisch zu einer Verurteilung mangels Vorsatz.
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