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meine Kommentare
30.06.2016 , 18:37 Uhr
Liebe TAZ, Ihnen ist da ein Fehler unterlaufen. Wenn die Klägerin Referendarin ist, dann ist sie keine Jurastudentin mehr.
Denn Voraussetzung des Referendariats ist ja gerade das erfolgreich abgeschlossene Jurastudium.
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