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20.08.2019 , 18:03 Uhr
Nur weil Deutschland in Hinsicht auf Afghanistan systematisch internationales Recht bricht sollten sie einem Geflüchteten nicht seinen Status als solchen aberkennen. Die komplette Fehleinschätzung der Lage in Afghanistan seitens des BAMFs hat keinen Einfluss auf Vorhandensein von Fluchtgründen. Welche im Fall von Afghanistan, objektiv gesehen, in den meisten Fällen gegeben sind.
Als Anregung, lesen sie Berichte zur Lage in Afghanistan. MSF, die UN und selbst das Außenministerium hat da Recht aufschlussreiche Fakten zusammengetragen die eine rechtskonforme Ausweisung eigentlich unmöglich machen. Auch interessant sind schon allein die Statistiken zu Todesfällen / Verletzten und der Einschätzung von Afghanistan als momentan gefährlichste Region dieser Erde.
zum Beitrag13.03.2018 , 21:41 Uhr
Ich frage mich gerade wieso in diesem Kontext eine Gruppe namens "Soldaten des Islam" immer noch (oder wieder?) als Rebellen bezeichnet wird wo doch sonst generelle Einigkeit herrscht das diese Terroristen seien?
zum Beitrag10.05.2016 , 00:14 Uhr
Das wird über die App swish geregelt - die meisten Konten sind an eine Handynummer gekoppelt so das man einfach an Handys Geld schicken kann.
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