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21.07.2021 , 14:03 Uhr
Es müsste dafür kein Recht gebrochen werden, es gibt die Möglichkeit des Selbsteintrittsrechts: Jeder Mitgliedsstaat kann im Einzelfall einen sogenannten Selbsteintritt ausüben und unabhängig von den genannten Kriterien die Zuständigkeit für einen bei ihm gestellten Antrag übernehmen. Dieser ist an keine festen Voraussetzungen geknüpft. Die Übernahme der Zuständigkeit kann aus politischen oder humanitären Gründen erfolgen. www.unhcr.org/dach...a/dublin-verfahren Alles rechtlich möglich, aber politisch nicht gewollt
zum Beitrag19.04.2016 , 21:36 Uhr
Es waren insgesamt 94 Gramm Kokain. Ganz und gar nicht sympathisch.
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