Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
10.08.2020 , 21:58 Uhr
Vielleicht resultiert die Beishemmung unter vielen Linken auch aus einer Unschärfe der Begrifflichkeit, in der Abgrenzung Islam Islamismus.
Einen guten Vorschlag hat in dieser Hinsicht das Institut für Weltanschauungsrecht erarbeitet, einen Katalog von sieben Fragen:
1. Stehen der säkulare und weltanschaulich neutrale Rechtsstaat des Grundgesetzes und die Urteile staatlicher Gerichte aus Ihrer Sicht über den religiösen Rechtsnormen aus Koran, Sunna und den Scharia-Regelungen?
2. Sollten aus Ihrer Sicht Nicht-Muslime und Muslime immer und überall ebenbürtige und gleichberechtigte Menschen sein?
3. Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, denjenigen oder diejenige ihrer Wahl zu heiraten?
4. Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen als Individuen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, sich immer und überall so zu kleiden, wie sie es für richtig halten?
5. Gelten für Menschen, die sich vom Islam abwenden aus Ihrer Sicht immer und überall das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?
6. Gelten aus Ihrer Sicht für Homosexuelle das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?
7. Finden Sie es richtig, dass im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze Zeichnungen und Karikaturen von Mohammed veröffentlicht werden dürfen?
Jede Positionierung, welche nicht ein klares Ja in allen sieben Fragen zur Antwort hat, verdient die Bezeichnung Islamistisch.
Bezeichnend ist es, dass der ZMD trotz wiederholten Nachfragen durch das IFW es unterlässt, sich zu den Fragen zu positionieren.
zum Beitrag14.02.2016 , 14:03 Uhr
Damit hat das BVerfG so ziemlich alle Investorenrechteabkommen wie CETA, TTIP, TISA etc für verfassungswidrig erklärt, da diese Ewigkeitsklauseln enthalten und tief in den zukünftigen Gesetzgebungsprozess eingreifen.
zum Beitrag