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31.01.2017 , 09:45 Uhr
Mohammedaner aus Saudi-Arabien oder Indonesien dürfen übrigens auch einreisen.
Der Einreisestopp richtet sich gegen Bürger bestimmter Länder.
zum Beitrag31.12.2016 , 21:13 Uhr
"Vor fast genau einem Jahr wurden in Köln Dutzende Frauen sexuell belästigt, offensichtlich von muslimischen eingewanderten Männern. "
Die Dame neigt zur Verharmlosung. Das waren mindestens mehrere hundert.
zum Beitrag29.11.2016 , 12:09 Uhr
Der bayrische Strafvollzug ist eben vorbildlich. Da können anderen Länder noch viel lernen.
zum Beitrag20.11.2016 , 20:12 Uhr
"Ein guter Indikator dafür, wie weit eine Regierung sich bereits zu einem islamistischen Regime entwickelt hat, ist die Legalisierung von Sex mit Minderjährigen, in der Regel minderjährigen Mädchen."
§ 1303 II BGB
War mir noch nicht bewusst, dass sich die deutsche Regierung schon so weit zu einem islamistischen Regime entwickelt hat.
Des Weiteren hat Maas diesbezüglich schon weitere Testballon steigen lassen.
zum Beitrag20.11.2016 , 19:58 Uhr
Nein, siehst du falsch.
Du hast den obigen Text nicht richtig gelesen oder nicht verstanden, was Vergewaltigung bedeutet.
"dass die Tat ohne „Gewalt, Drohung oder jegliche andere Form von Zwang“ erfolgt sein muss."
Bei einer Vergewaltigung ist immer Zwang im Spiel.
zum Beitrag26.08.2016 , 17:20 Uhr
Dass ich das noch erleben darf.
Die taz stützt einen Bericht auf Bericht(e) der Bild-Zeitung.
zum Beitrag22.08.2016 , 22:46 Uhr
Schlaraffenländer gibt es nur in der Fantasie.
Abgesehen davon sollen die Bewohner behauptet haben, zu Hause sei alles besser.
Da fragt man sich, warum sie dann überhaupt noch in Deutschland sind, wenn sie das tatsächlich behauptet haben.
zum Beitrag19.07.2016 , 10:51 Uhr
Da hat wohl jemand zuviele Bruce Lee Filme geguckt. So einfach ist es nicht jemanden mit Hieb- und Stichwaffen zu entwaffnen. Des Weiteren braucht niemand das Risiko einer ernsthaften Verletzung bei einer Notwehr einzugehen.
Aber wer weiß, vielleicht haben sich die SEKler auch gedacht, sparen wir dem Steuerzahler gleich mal eine Menge Geld und erledigen die Sache gleich hier an Ort und Stelle.
zum Beitrag23.11.2015 , 14:18 Uhr
Ein Blick auf die rechte Spalte verrät, dass Christian Rath den Artikel geschrieben haben soll.
zum Beitrag07.07.2015 , 23:39 Uhr
Ich wollte es mal wie die griechische Regierung machen und mich nicht an Regeln halten.
zum Beitrag07.07.2015 , 22:37 Uhr
Vor zwei Wochen wurden die Verhandlungen von den Griechen abgebrochen. Seit dem hatten sie Zeit an neuen Vorschlägen zu arbeiten.
Aber dass die das nicht auf die Reihe kriegen, war bei diesen Chaoten natürlich klar.
Was will man schon von einen Land erwarten, die noch nicht mal einen Haushaltsplan erstellt.
zum Beitrag07.07.2015 , 19:58 Uhr
Irrtum. Die griechische Regierung hat über 2 Wochen Zeit gehabt, Vorschläge auszuarbeiten.
zum Beitrag07.07.2015 , 18:34 Uhr
Beihilfe zu Mord ist schon längst verjährt. Das wurde 1969 vom BGH festgestellt.
Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.05.1969, Az.: 5 StR 658/68
zum Beitrag11.03.2014 , 19:01 Uhr
Das Strafrecht ist in den USA Sache der Bundesstaaten und nicht Sache der Zentralregierung. Einzige Ausnahme sind Delikte, die die gesamte USA betreffen.
Insbesondere Republikaner fordern, dass die Bundesstaaten die größtmöglichen Freiheiten haben sollen.
Hinzukommt, dass Bundesstaaten starker direktdemokratische Strukturen haben - ähnlich wie in der Schweiz.
In Deutschland hingegen ist das Strafrecht Bundessache, was in Bayern strafbar ist, ist auf jeden Fall auch in NRW strafbar.
zum Beitrag02.02.2014 , 01:08 Uhr
Also weißt du selbst nicht so recht, warum das passende Beispiele sein sollen.
In beiden Fällen ging die Polizei gegen rechtswidriges Verhalten vor.
zum Beitrag01.02.2014 , 22:51 Uhr
Irrtum!
Es gibt keine Pflicht zu flüchten (ausdrücklich vom BGH so festgestellt wurden), andernfalls wäre der Nazifant verurteilt wurden.
Durch seinen Gegenangriff wehrte der Nazifant den rechtswidrigen Angriff der Antifanten ab. Genau das erlaubt, dass deutsche Notwehrrecht.
Ein Fehlurteil findet man, wenn nach - München Informatiker Notwehr - googelt.
Der Richter der das Fehlurteil sprach ist übrigens Vorsitzender Richter im NSU-Verfahren.
zum Beitrag01.02.2014 , 22:41 Uhr
Das "nicht ausschließen" bezieht sich auf den Verteidigungswillen des Nazifanten und nicht darauf, ob es einen rechtswidrigen Angriff der Antifanten gab.
zum Beitrag01.02.2014 , 22:38 Uhr
Das bleibt jetzt aber rein spekulativ.
zum Beitrag01.02.2014 , 22:35 Uhr
Ja. Und wie Sie sehen, "gesteht" er es.
zum Beitrag01.02.2014 , 22:32 Uhr
Wie kommst du darauf, dass das passende Beispiele sind?
zum Beitrag01.02.2014 , 16:38 Uhr
Wer provoziert kann sich nicht mehr auf Notwehr berufen.
Im Falle von Tibor Sturm hätte ich gerne gewusst, von welchem Sachverhalt das Gericht ausgegangen ist. Es muss ein anderer sein als der geschilderte. Denn beim Geschilderten liegt eindeutig Notwehr vor.
zum Beitrag01.02.2014 , 16:37 Uhr
Du verkennst den Sachverhalt. Jemand wurde angegriffen und hat sich verteidigt. Wenn ein Angreifer dabei Schaden nimmt, ist das das Problem des Angreifers und nicht des Verteidigers.
zum Beitrag01.02.2014 , 15:01 Uhr
Die Polizei darf erst einschreiten, wenn ein rechtswidriges Verhalten vorliegt. Wird dem Einschreiten mit Gewalt begegnet, dann darf die Polizei auch gewaltsam Vorgehen.
Nicht anderes lag auch in den von dir genannten Beispielen vor.
zum Beitrag01.02.2014 , 14:15 Uhr
Ironie ist doch wohl ein Zeichen von Intelligenz. Finden Sie nicht?
zum Beitrag01.02.2014 , 13:57 Uhr
Doch die Justiz würde auch in diesem Fall Notwehr geltend machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die gewalttätigen Handlungen der Polizei rechtswidrig sind. Diese Voraussetzung dürfte allerdings so gut wie nie vorkommen, da die Polizei erst dann gewalttätig einschreitet, wenn Gewalt im Vorgeschehen stattfand.
zum Beitrag01.02.2014 , 13:43 Uhr
Den Verdacht kannst du gerne haben. Er ist bloß an den Haaren herbeigezogen.
zum Beitrag01.02.2014 , 13:40 Uhr
Es käme dann allenfalls zur Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Aber sicher nicht zu einer Verurteilung wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge.
zum Beitrag01.02.2014 , 13:26 Uhr
Das Schlüsselwort ist "dominant". D.h. der Hass muss das überwältigende Motiv für die Handlung sein. Eine solche Tatsache dürfte aber vor Gericht nicht zu beweisen sein. Da kann sich vorher jemand - wie sonst noch - eindeutig äußern. Labern ist nämlich die eine Seite, aber sich tatsächlich in der Situation zu befinden eine ganz andere.
zum Beitrag01.02.2014 , 13:21 Uhr
Ihren Beitrag meinen Sie doch hoffentlich satirisch.
Notwehr kann bei einem rechtswidrigen Angriff vorliegen.
Das Gericht hält Notwehr für möglich und spricht deswegen den Nazifanten wegen in dubio pro reo frei.
Daraus folgt, dass das Gericht von einem rechtswidrigen Angriff der Antifanten ausgegangen ist.
Wie Sie sicher wissen, sind rechtswidrige Angriffe in Deutschland strafbar.
Vielleicht wollen Sie aber in satirischer Weise diese Tatsache leugnen.
zum Beitrag01.02.2014 , 13:15 Uhr
"Trollversuch" sehr witzig.
Überleg dir einfach mal, warum sich der Nazifant auf Notwehr berufen konnte. Dafür muss schon mindestens eine versuchte Straftat vorliegen und im Falle des Landfriedensbruches dürfte der Tatbestand erfüllt sein.
zum Beitrag01.02.2014 , 02:29 Uhr
Ein Angegriffener muss nicht flüchten. Daher ist der Freispruch in Ordnung.
Stell dir einfach mal das Geschehen andersherum vor - fünf Nazifanten greifen einen Antifanten an.
zum Beitrag01.02.2014 , 02:26 Uhr
Was mich viel mehr interessieren würde, ob die linken Angreifer wegen Landfriedensbruch, versuchter Körperverletzung oder Sachbeschädigung angeklagt worden sind.
zum Beitrag