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meine Kommentare
Asklepios
Mohammedaner aus Saudi-Arabien oder Indonesien dürfen übrigens auch einreisen.
Der Einreisestopp richtet sich gegen Bürger bestimmter Länder.
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"Vor fast genau einem Jahr wurden in Köln Dutzende Frauen sexuell belästigt, offensichtlich von muslimischen eingewanderten Männern. "
Die Dame neigt zur Verharmlosung. Das waren mindestens mehrere hundert.
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[Re]: Der bayrische Strafvollzug ist eben vorbildlich. Da können anderen Länder noch viel lernen.
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"Ein guter Indikator dafür, wie weit eine Regierung sich bereits zu einem islamistischen Regime entwickelt hat, ist die Legalisierung von Sex mit Minderjährigen, in der Regel minderjährigen Mädchen."
§ 1303 II BGB
War mir noch nicht bewusst, dass sich die deutsche Regierung schon so weit zu einem islamistischen Regime entwickelt hat.
Des Weiteren hat Maas diesbezüglich schon weitere Testballon steigen lassen.
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Nein, siehst du falsch.
Du hast den obigen Text nicht richtig gelesen oder nicht verstanden, was Vergewaltigung bedeutet.
"dass die Tat ohne „Gewalt, Drohung oder jegliche andere Form von Zwang“ erfolgt sein muss."
Bei einer Vergewaltigung ist immer Zwang im Spiel.
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Dass ich das noch erleben darf.
Die taz stützt einen Bericht auf Bericht(e) der Bild-Zeitung.
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Schlaraffenländer gibt es nur in der Fantasie.
Abgesehen davon sollen die Bewohner behauptet haben, zu Hause sei alles besser.
Da fragt man sich, warum sie dann überhaupt noch in Deutschland sind, wenn sie das tatsächlich behauptet haben.
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Da hat wohl jemand zuviele Bruce Lee Filme geguckt. So einfach ist es nicht jemanden mit Hieb- und Stichwaffen zu entwaffnen. Des Weiteren braucht niemand das Risiko einer ernsthaften Verletzung bei einer Notwehr einzugehen.
Aber wer weiß, vielleicht haben sich die SEKler auch gedacht, sparen wir dem Steuerzahler gleich mal eine Menge Geld und erledigen die Sache gleich hier an Ort und Stelle.
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[Re]: Ein Blick auf die rechte Spalte verrät, dass Christian Rath den Artikel geschrieben haben soll.
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[Re]: Ich wollte es mal wie die griechische Regierung machen und mich nicht an Regeln halten.
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Vor zwei Wochen wurden die Verhandlungen von den Griechen abgebrochen. Seit dem hatten sie Zeit an neuen Vorschlägen zu arbeiten.
Aber dass die das nicht auf die Reihe kriegen, war bei diesen Chaoten natürlich klar.
Was will man schon von einen Land erwarten, die noch nicht mal einen Haushaltsplan erstellt.
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[Re]: Irrtum. Die griechische Regierung hat über 2 Wochen Zeit gehabt, Vorschläge auszuarbeiten.
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Beihilfe zu Mord ist schon längst verjährt. Das wurde 1969 vom BGH festgestellt.
Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.05.1969, Az.: 5 StR 658/68
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Das Strafrecht ist in den USA Sache der Bundesstaaten und nicht Sache der Zentralregierung. Einzige Ausnahme sind Delikte, die die gesamte USA betreffen.
Insbesondere Republikaner fordern, dass die Bundesstaaten die größtmöglichen Freiheiten haben sollen.
Hinzukommt, dass Bundesstaaten starker direktdemokratische Strukturen haben - ähnlich wie in der Schweiz.
In Deutschland hingegen ist das Strafrecht Bundessache, was in Bayern strafbar ist, ist auf jeden Fall auch in NRW strafbar.
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Also weißt du selbst nicht so recht, warum das passende Beispiele sein sollen.
In beiden Fällen ging die Polizei gegen rechtswidriges Verhalten vor.
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Irrtum!
Es gibt keine Pflicht zu flüchten (ausdrücklich vom BGH so festgestellt wurden), andernfalls wäre der Nazifant verurteilt wurden.
Durch seinen Gegenangriff wehrte der Nazifant den rechtswidrigen Angriff der Antifanten ab. Genau das erlaubt, dass deutsche Notwehrrecht.
Ein Fehlurteil findet man, wenn nach - München Informatiker Notwehr - googelt.
Der Richter der das Fehlurteil sprach ist übrigens Vorsitzender Richter im NSU-Verfahren.
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[Re]: Das "nicht ausschließen" bezieht sich auf den Verteidigungswillen des Nazifanten und nicht darauf, ob es einen rechtswidrigen Angriff der Antifanten gab.
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[Re]: Das bleibt jetzt aber rein spekulativ.
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[Re]: Ja. Und wie Sie sehen, "gesteht" er es.
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[Re]: Wie kommst du darauf, dass das passende Beispiele sind?
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Wer provoziert kann sich nicht mehr auf Notwehr berufen.
Im Falle von Tibor Sturm hätte ich gerne gewusst, von welchem Sachverhalt das Gericht ausgegangen ist. Es muss ein anderer sein als der geschilderte. Denn beim Geschilderten liegt eindeutig Notwehr vor.
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[Re]: Du verkennst den Sachverhalt. Jemand wurde angegriffen und hat sich verteidigt. Wenn ein Angreifer dabei Schaden nimmt, ist das das Problem des Angreifers und nicht des Verteidigers.
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Die Polizei darf erst einschreiten, wenn ein rechtswidriges Verhalten vorliegt. Wird dem Einschreiten mit Gewalt begegnet, dann darf die Polizei auch gewaltsam Vorgehen.
Nicht anderes lag auch in den von dir genannten Beispielen vor.
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[Re]: Ironie ist doch wohl ein Zeichen von Intelligenz. Finden Sie nicht?
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[Re]: Doch die Justiz würde auch in diesem Fall Notwehr geltend machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die gewalttätigen Handlungen der Polizei rechtswidrig sind. Diese Voraussetzung dürfte allerdings so gut wie nie vorkommen, da die Polizei erst dann gewalttätig einschreitet, wenn Gewalt im Vorgeschehen stattfand.
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[Re]: Den Verdacht kannst du gerne haben. Er ist bloß an den Haaren herbeigezogen.
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[Re]: Es käme dann allenfalls zur Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Aber sicher nicht zu einer Verurteilung wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge.
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[Re]: Das Schlüsselwort ist "dominant". D.h. der Hass muss das überwältigende Motiv für die Handlung sein. Eine solche Tatsache dürfte aber vor Gericht nicht zu beweisen sein. Da kann sich vorher jemand - wie sonst noch - eindeutig äußern. Labern ist nämlich die eine Seite, aber sich tatsächlich in der Situation zu befinden eine ganz andere.
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Ihren Beitrag meinen Sie doch hoffentlich satirisch.
Notwehr kann bei einem rechtswidrigen Angriff vorliegen.
Das Gericht hält Notwehr für möglich und spricht deswegen den Nazifanten wegen in dubio pro reo frei.
Daraus folgt, dass das Gericht von einem rechtswidrigen Angriff der Antifanten ausgegangen ist.
Wie Sie sicher wissen, sind rechtswidrige Angriffe in Deutschland strafbar.
Vielleicht wollen Sie aber in satirischer Weise diese Tatsache leugnen.
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"Trollversuch" sehr witzig.
Überleg dir einfach mal, warum sich der Nazifant auf Notwehr berufen konnte. Dafür muss schon mindestens eine versuchte Straftat vorliegen und im Falle des Landfriedensbruches dürfte der Tatbestand erfüllt sein.
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Ein Angegriffener muss nicht flüchten. Daher ist der Freispruch in Ordnung.
Stell dir einfach mal das Geschehen andersherum vor - fünf Nazifanten greifen einen Antifanten an.
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Was mich viel mehr interessieren würde, ob die linken Angreifer wegen Landfriedensbruch, versuchter Körperverletzung oder Sachbeschädigung angeklagt worden sind.
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