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13.02.2014 , 14:48 Uhr
Herr B. hier geht es aber nicht um eine Import-Braut.
Warum ist hier die Gesetzgebung so pauschal?
Wenn jemand sein Leben gelassen hat, wird ganz genau geschaut, ob das Mord, Totschlag oder ein Unfall war.
Kann man hier nicht auch differenzieren?
Es ist wichtig Deutsch zu sprechen hier in Deutschland. Warum muss jemand aus Deutschland raus um in einem Land unter größten Schwierigkeiten eine Prüfung machen wo Deutsch nirgends gesprochen wird. Wenn derjenige doch eh schon hier ist, warum kann er dann nicht gleich hier die Prüfung machen? Als Asylbewerber geht das nicht - das ist ja schon diskutiert. Aber als Ehemann einer Deutschen hätte er das machen können. Warum muss die Familie so viel investieren. Hier wäre das für das Paar einfacher, schneller und kostengünstiger gewesen - übrigens auch für den Staat. Man hätte die Botschaft nicht behelligen müssen und jetzt wird sogar noch ein Gericht bemüht.
zum Beitrag13.02.2014 , 11:33 Uhr
1. Die in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG getroffene Regelung zum Spracherfordernis ist auf den Ehegattennachzug zu Deutschen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG nur entsprechend anzuwenden. Die verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG gebietet es, von diesem Erfordernis vor der Einreise abzusehen, wenn Bemühungen um den Spracherwerb im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind. Dies enthebt nicht von Bemühungen zum Spracherwerb nach der Einreise.
zum Beitrag13.02.2014 , 11:31 Uhr
Hab ich da etwas übersehen? Das ist doch nicht zurück an das Verwaltungsgericht gegangen? In dem Urteil steht doch, dass das Visum erteilt werden muss - mit Begründung. Nun ja, ich bin ja keine Juristin, aber ich dachte, ich könnte lesen und verstehen, was ich da lese. OK - ich werd auch nochmal einen Sprachkurs machen....
zum Beitrag09.02.2014 , 19:02 Uhr
Danke, Herr Wagner - es gibt nicht viele Menschen hier in Deutschland, die das so sehen. Es ist auch für mich alles nur vorgeschoben um eine solche Beziehung wie beschrieben letztendlich doch noch scheitern zu lassen, weil eine so lange Trennung schwer zu ertragen ist und vielleicht einer der Beiden das Handtuch schmeißt.
zum Beitrag09.02.2014 , 15:17 Uhr
Aber vielleicht hat der Herr aus dem Artikel kein Interesse, ist zu faul oder einfach nur mit einem geringen IQ gesegnet. Und das, wo wir immer die Hochbegabten nach Deutschland holen wollen...
Es ist schade, dass Sie Menschen die nicht so sprachbegabt sind wie Sie und nicht die gleichen Voraussetzungen zum Erlernen dieser Sprache so verurteilen.
zum Beitrag09.02.2014 , 15:11 Uhr
Nein, ich bin eigentlich nicht so, dass ich die Mitmenschen korrigiere. Ich weiß, dass wir alle Menschen sind und Menschen machen Fehler. Es ist niemand perfekt und darum geht es mir. Weder Sie noch ich, oder das Ehepaar um das es geht, sind perfekt. Warum kann man nicht einen Menschen so akzeptieren wie er ist und ihm helfen. HIER helfen, die Sprache zu lernen?
zum Beitrag09.02.2014 , 15:04 Uhr
es gibt in einem Asylbewerberheim sicherlich "ein paar deutsche Kumpels" (ironisch gemeint).Und jetzt, in Nigeria laufen die deutsch sprechenden Kumpels in Scharen auf der Straße herum. Ist das Ihr Ernst, was sie da schreiben? Wie viele von uns haben denn Kontakt zu den Menschen in Asylheimen? Wie viele von uns würden denn tatsächlich helfen, die deutsche Sprache zu erlernen?
zum Beitrag09.02.2014 , 15:01 Uhr
Bei einer Prüfung durchzufallen, kann viele Gründe haben. Mangelnde Vorbereitung ist sicherlich eine davon. Es kann aber auch Prüfungsangst, Übermüdung (er wohnt ja nicht in Laogs und muss vllt. einen weiten Weg für die Prüfung auf sich nehmen). Es muss also kein Desinteresse an unserer Sprache vorliegen. Deshalb finde ich, man kann nicht pauschal ohne die genauen Hintergründe zu kennen, urteilen.
zum Beitrag09.02.2014 , 14:58 Uhr
danke für den Hinweis, aber ich verstehe nicht, was Sie mir damit mitteilen möchten?
zum Beitrag09.02.2014 , 14:56 Uhr
Ach, Sie kennen also die Möglichkeiten in Nigeria? Das wage ich zu bezweifeln, sonst würden Sie ander schreiben. Es gibt ein Goethe-Inst. in Abuja und eines in Lagos. Das Land ist riesengroß und wenn Sie auf dem Land wohnen, ist nicht unbedingt Internet möglich. Es gibt nicht mal durchgehend Strom - noch nicht mal in Lagos. Was ist für Sie ein "wenig Engagement"? Dieser Mann lernt im Rahmen der Gegebenheiten.
zum Beitrag09.02.2014 , 14:51 Uhr
Dafür müsste der Ehepartner aber in Deutschland sein.
Vorher ist die Ehefrau noch nicht einmal berechtigt die Steuerklasse zu ändern. Sie sitzt auf Steuerklasse eins fest und kann überhaupt nichts absetzen!
zum Beitrag09.02.2014 , 14:47 Uhr
Ich wundere mich darüber, weil dieser Fall schon der "nächste Fall" ist. Es gibt bereits ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2012: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=040912U10C12.12.0
Dieses Urteil scheint mir anwendbar - wird aber nicht berücksichtigt
zum Beitrag08.02.2014 , 20:12 Uhr
Ich hoffe für Sie, dass es hier niemals mehr einen Krieg oder einen Atomunfall gibt, damit Sie nicht zum Flüchtling werden und alles stehen und liegen lassen müssen - ohne die Sprache Ihres Gastlandes zu sprechen...
zum Beitrag08.02.2014 , 20:10 Uhr
Der A1-Test ist nicht nur "ein paar Brocken" und selbst "ein paar Brocken" lernt man im Land schneller
zum Beitrag08.02.2014 , 20:09 Uhr
Es ist unverzichtbar Deutsch zu lernen - die Frage ist nur... WO... Sie als Lehrerin wissen sicher, dass man eine Sprache schneller lernt, wenn man immer und überall damit konfrontiert wird. In einem Land außerhalb Europas - sei es Nigeria oder Nepal - wird das Lernen unserer Sprache sehr viel schwerer. Warum kann man die Leute nicht hier lernen lassen?
zum Beitrag08.02.2014 , 20:03 Uhr
Ich bin erst jetzt auf diesen Artikel gestoßen, nach dem jetzt ein anderer Artikel zu diesem Thema in der TAZ stand.
Ich hoffe, Ihre Frau hat es inzwischen geschafft und Sie beide dürfen hier zusammen leben. Ihre Idee ist gut - leider werden die Verantwortlichen für diese Quälerei nicht darauf eingehen, denke ich... Kopf hoch!
zum Beitrag08.02.2014 , 09:06 Uhr
Das Ehepaar Nwankwo hat nun erst einmal Klage am Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.
Sie sehen, der Rechtsweg ist eingeschlagen - es wurde Klage eingereicht. Wenn ich das ganze lese frage ich mich, wie viele Beziehungen eine solche Odysee aushalten würden... Dass man so kämpfen muss um mit seinem Partner zusammen zu sein, ist traurig. Keiner der beiden hat etwas Verbrochen - selbst wenn jemand ein Verbrecher ist, hat er eher die Möglichkeit seine/n Frau/Mann zu sehen als in diesem Fall wo mehr als 5.000 km dazwischen liegen.
zum Beitrag06.02.2014 , 13:22 Uhr
Die Ehe steht unter Schutz. Deshalb heiratet man ja, weil man für den anderen in guten und in schlechten Tagen Verantwortung übernimmt und sein Leben offiziell miteinander teilen möchte. Was nutzt es mir verheiratet zu sein, wenn ich das Leben nicht miteinander verbringen kann. OK - mancher Ehepartner wünscht den anderen auf den Mond - aber das ist ein anderes Thema. Das Problem ist nicht die Visumspflicht, sondern dass Ämter ein Gerichtsurteil (Bundesverwaltungsgericht, Sept. 2012) mißachten. Behaupten, die Bemühungen Deutsch zu lernen wären nicht genug gewesen ohne die Begleitumstände zu beachten. Visumspflicht ist ok und richtig.
zum Beitrag06.02.2014 , 13:17 Uhr
Ich glaube jetzt verstehe ich nicht ganz, was Sie meinen oder wir schreiben aneinander vorbei.
Kann denn jeder Amerikaner, Australier oder Japaner Deutsch?
Muss ein Japaner der Dr. der Physik ist sich nicht integrieren, weil er einen Hochschulabschluß hat? Wenn man reich ist, ist es auch völlig egal ob er unsere Lebensweise akzeptiert? Und ich bin die Sozialromantikerin? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch... Ich bin dafür, dass JEDER der hier leben will, Deutsch kann. Für mich ist aber ein Arzt nicht mehr wert, als ein einfacher Arbeiter - jeder hat in einer Gesellschaft seinen Platz und wird gebraucht. Deshalb ist es für mich nicht schlüssig, weshalb nicht jeder Einwanderer die gleichen Hürden nehmen muss.
zum Beitrag06.02.2014 , 13:11 Uhr
Es ist ein gewaltiger Unterschied, wo man eine Sprache erlernt - ich danke Ihnen für diesen Hinweis. Im Land wo die Sprache überall gesprochen wird oder zu lesen ist, lernt man mit der Unterstützung eines qualifizierten Kurses recht schnell. Warum also dieses Gezerre zwischen Nigeria und Deutschland. Dass der Mann den Beweis erbringen möchte, sieht man ja. Aus Spass macht er die Prüfung bestimmt nicht - und es ist auch nicht lustig, wenn man durch so ne Prüfung "durchrasselt". Ich könnte mir vorstellen, dass das Selbstvertrauen am Boden ist und die Angst vor der nächsten Prüfung nicht kleiner wird.
zum Beitrag06.02.2014 , 13:06 Uhr
ok - akzeptiert. Wozu dann das ganze Theater mit der Prüfung, wenn man dann sowieso nicht Deutscsh kann? Ist das dann eine Art Sponsoring für die Goethe-Institute? Wenn man sowieso nicht Deutsch kann, dann kann man das auch ganz lassen und die Deutschkurse hier sind sowieso Pflicht. So what? Im Übrigen, ich konnte mich sehr wohl mit einem Anfängerkurs in Italienisch ganz gut in Italien durchschlagen. Halt mit Leuten, die bereit sind auch mal das gesprochene Wort mit Händen und Füssen zu unterstützen.
zum Beitrag06.02.2014 , 13:02 Uhr
Festgestellt haben wir, dass Asylbewerber keinen Anspruch auf einen Deutschkurs haben. Also keine Chance.
Hier bleiben durfte er Mann nicht - also keine Chance.
In Nigeria probiert er es mit den Möglichkeiten, die er hat - aber er schafft es nicht - also keine Chance.
Warum kann er nicht hier seine - zugegeben - minimalen Kenntnisse vervollständigen?
Er ist verheiratet. Seine Frau ist Deutsche. Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Staates (??? tatsächlich???). Es ist eine freie Partnerwahl verankert. Nur weil er nicht hier aufgewachsen ist, heißt nicht, dass er sich nicht integrieren möchte. Im Übrigen ist für mich die Kulturenvielfalt in Deutschland ein Zugewinn und nicht bedrohlich - wenn es sich nicht um Extremisten handelt, selbstverständlich.
Gebt dem Mann die Chance hier zu lernen. Mit der Unterstützung seiner Frau und einer Deutsch sprechenden Umgebung würde das sicherlich klappen
zum Beitrag06.02.2014 , 12:56 Uhr
super - genau das mein ich ja!
Einfach Verständigung - aber die Fragen dienen nicht der einfachen Verständigung. Wenn die Antwort nicht mit unserer Grammatik konform geht, gibts halt keine Punkte.
zum Beitrag06.02.2014 , 12:52 Uhr
Es geht nicht darum, dass es für einen Menschen grundsätzlich nicht zumutbar ist Deutsch zu lernen, sondern ob die Umstände Zugang zu einem Sprachkurs zu haben zumutbar sind.
Der Mann ist in Nigeria und versucht mit den Möglichkeiten die ihm gegeben sind vor Ort unsere Sprache zu erlernen. Diese Möglichkeiten sind beschränkt. Er wohnt nicht in der Nähe einer Schule. Umziehen ist finanziell nicht machbar. Er hat einen Lehrer gesucht. Mit dem klappt es auch nicht. Es steht ja nicht im Bericht, was der Lehrer eigentlich kann.
Wie soll es denn dann weiter gehen? Bis zum "St.Nimmerleins-Tag" Prüfungen machen und doch auf keinen grünen Zweig kommen, weil die Umstände so blöd sind oder soll man den Mann kommen lassen, dass er hier lernen kann?
zum Beitrag06.02.2014 , 12:46 Uhr
Wer lehnt denn das Deutschlernen ab? Sie schreiben "dass sie diese Möglichkeit haben". Diese Möglichkeit ist halt nicht überall gegeben. In Nigeria ist eben nicht in jeder Stadt eine Schule in der man Deutsch lernen kann. Ein Sprachkurs ist kein Test für Liebe - völlig richtig - es ist eine Notwendigkeit - stehe ich dahinter. Fragt sich nur, ob man zwei Menschen so lange trennen darf, weil man meint dieser Sprachkurs müsse in Nigeria abgeschlossen werden. Wer noch nie in Nigeria war, kann sich vielleicht nicht vorstellen, wie schwer das dort sein kann, wenn man nicht gerade in Lagos oder Abuja in der Nähe des Goethe-Inst. wohnen kann
zum Beitrag06.02.2014 , 12:41 Uhr
ich bin keinesfalls dagegen, dass man Deutsch lernen muss, wenn man hier lebt. Das steht außer Frage! Ich bin nur dafür, dass man differenziert und alle Begleitumstände berücksichtigt. Eine junge Frau, welche gegen ihren Willen verheiratet wird, kein Deutsch kann, ist ausgeliefert und hat ganz schlechte Karten und landet gegebenenfalls im Frauenhaus - schlimm und unakzeptabel (schlimm genug, dass deutsche Frauen sich nicht selbst helfen können in manchen Fällen). Aber hier geht es nicht um eine junge Frau die zwangsverheiratet wurde. Hier gehts um einen Mann und eine Frau. Sie haben - gehe ich mal davon aus - aus Liebe geheiratet und möchten ihr Leben zusammen verbringen. Er spricht im Moment minimal unsere Sprache und hat scheinbar in der Heimat nicht viel Chancen, besser Deutsch zu lernen. Hier ist die Volkshochschule beinahe in jeder Stadt. In Ludwigshafen auf jeden Fall. Hier spricht die Familie Deutsch, die Frau an der Kasse bei Aldi usw. Lasst ihn doch kommen, hier weiter lernen, mit Hilfe seiner Frau. Was ist daran so unmöglich?
zum Beitrag02.02.2014 , 10:24 Uhr
Was wäre denn für Sie ein besseres Beispiel?
Haben Sie sich die Hörverständnisprüfung angehört?
Man muss dafür was tun, stimmt.
Man kann die Zeit nicht zurück drehen, könnte mir vorstellen, dass die beiden jetzt auch schlauer sind und sich in den "Hintern" beißen möchten, dass sie sich nicht mehr in Deutsch unterhalten haben. Aber jetzt ist es sinnlos darüber zu sinnieren, jetzt ist er in Nigeria und muss sich dort irgendwie durchschlagen. Ich kenne Nigeria sehr gut und die Umstände da für die normale Bevölkerung. Ich meine nicht die Deutschen die dort in ihren schönen Häusern mit allem was in Deutschland normal ist, sondern die, die keine Arbeit haben, keinen Strom und kein Internet. Die nicht wissen, was sie am nächsten Tag essen sollen, geschweige denn wie sie Schulgeld für die Kinder aufbringen sollen. Wenn man aus solch einer Familie kommt, hat man nicht die Weichen gestellt bekommen und das hat nichts mit Intelligenz, sondern mit Chancen zu tun.
Wir lernen in der Schule wie man richtig lernt. Dort heißt es "friss oder stirb" im wahrsten Sinn des Wortes. Das Problem des Ehemannes wird also nicht allein die deutsche Sprache sein, sondern das ganze nigerianische Paket. Da könnte ich mir vorstellen, dass man nicht so einfach lernt, wie vielleicht hier in Deutschland.
zum Beitrag01.02.2014 , 21:51 Uhr
das ist völlig korrekt - hier liegt aber keine Zwangsehe vor und schauen Sie sich mal manche Deutsch-Deutsche Ehen an..... Hallo? Die Frauenhäuser sind voll! Leider!
zum Beitrag01.02.2014 , 21:50 Uhr
Ich habe mal die Definition von A1 von der Seite des Goethe-Institutes kopiert. Es wäre toll, wenn Sie dazu auch noch die Testfragen anschauen würden, bevor weiter über Sinn oder Unsinn der Anforderung weiter diskutiert wird.
Die Definition klingt so, als wär das ein Spaziergang.... das täuscht aber, Sie werden das schnell feststellen bei der Hörverständnisprüfung.
A1
Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z.B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
zum Beitrag01.02.2014 , 21:44 Uhr
Asylbewerber haben kein Recht auf einen Deutschkurs, leben meist abgelegen in einem Asylbewerberheim und - sind wir doch mal ehrlich - die wenigsten von uns Deutschen wollen Kontakt mit den Menschen dort haben. Wie also soll ein Asylbewerber Deutsch lernen? Er hat seine Frau hier kennen gelernt, ok, aber wahrscheinlich haben die beiden dann auch kein oder wenig Deutsch gesprochen, weil er es ja nicht so gut konnte. In Nigeria lernt man Englisch als Amtssprache und das war wohl einfacher als Deutsch zu sprechen. Jetzt könnte man schreiben, die Ehefrau hätte ihm ja den Deutschkurs bezahlen können. Klar, hätte sie. Aber wer denkt denn gleich an Heirat, wenn man jemand kennen lernt? Wenn ich mit Englisch gut zurecht komme, spreche ich halt Englisch, basta. Wer hätte denn gewußt, dass diese Prüfung so entscheident werden würde?
zum Beitrag01.02.2014 , 21:36 Uhr
Ich habe mehrere Klausuren geschrieben und ich spreche mehrere Sprachen. Es geht hier um das Zusammenleben von zwei Menschen, deren Zeit auf der Erde nicht unendlich ist. Es geht um Ungleichbehandlung von Menschen verschiedener Herkunftsländer (manche dürfen rein ohne Test, weil es keine Visumspflicht für diese Länder gibt, manche halt eben nicht, weil sie aus einem Land kommen, wo ein Visum Pflicht ist) - Eine verhauene Klausur ist schwerwiegend - ich bin aber trotzdem noch mit den Menschen zusammen, die ich liebe. Und das ist der Knackpunkt. Die Ehe steht eigentlich unter dem Schutz des Grundgesetzes, welches auch die freie Partnerwahl garantiert... aber nur, wenn der Partner nicht aus Nigeria oder einem ähnlichen Land kommt.
zum Beitrag01.02.2014 , 21:29 Uhr
Diese Gesetze wären ja akzeptabel, wenn sie für ALLE Einwanderer gleichermaßen Gültigkeit hätten. Da aber - und ich wiederhole mich hier - Amerikaner, Australier, Japaner und einige andere ohne Deutschtest hierher kommen dürfen, ist das für mich nicht akzeptabel. Wenn ein Gesetz, dann für alle die nicht als Deutsche geboren wurden! Es soll sich ja wohl jeder integrieren... Übrigens, dieses Gesetz von 2007 sollte Zwangsehen verhindern und die Integration fördern. Für mich liest sich das nicht wie eine Zwangsehe und die Integration wird hier eher verhindert. Sorry, meine Meinung halt...
zum Beitrag01.02.2014 , 21:24 Uhr
die Ehefrau hat erst ein Recht die Steuerklasse zu ändern, wenn der Ehemann in Deutschland ist und hier steuerpflichtig ist. Bis dahin gilt die Steuerklasse 1 und dass obwohl eigentlich eine doppelte Haushaltführung vorliegt!
zum Beitrag01.02.2014 , 21:22 Uhr
sorry - ich habe versehentlich meine Antwort an Sie bei D.J. geschrieben - steht also direkt über Ihrem Kommentar an mich...
zum Beitrag01.02.2014 , 21:20 Uhr
... wenn fünf Punkte zum Bestehen der Prüfung gefehlt haben, kann man nicht schreiben, dass derjenige kein Deutsch spricht. Natürlich weiß ich, dass man bis zu 100 Punkte erhalten kann und bereits bei 60 Punkten die Prüfung bestanden ist. Aber schaun wir doch mal zurück auf unsere Schulzeit.... wer mehr als 50 Prozent der Punktzahl hatte, hatte eine Vier und damit noch ausreichend - naja, war zumindest bei mir so... ist vielleicht heute auch anders.
zum Beitrag31.01.2014 , 07:26 Uhr
Der Ehemann hat, wenn er nach Deutschland kommt, keinen Anspruch auf Sozialleistungen! Die Ehefrau muss nachweisen, dass ihre Wohnung groß genug ist und sie genug verdient für beide. Sie muss nachweisen, dass sie ihren Mann krankenversichern kann - hier geht es nicht um ein Erschleichen von Sozialleistungen!
zum Beitrag31.01.2014 , 07:22 Uhr
Danke - besser hätte ich das nicht schreiben können!
zum Beitrag31.01.2014 , 07:20 Uhr
"ein Anfängerkurs für dieses Menschen"????
Waren Sie schon einmal in Nigeria? Bitte, um über jemanden zu Urteilen sollte man erst einmal die Umstände kennen, ein paar Tage in seinen Schuhen gelaufen sein. Er lebt nicht neben der Schule. Und... für die Prüfung muss er eine weite Reise auf sich nehmen. Bestimmt ist er super ausgeruht, wenn er eine lange Busreise hinter sich hat, bis er auf dem Prüfungsstuhl sitzt.
zum Beitrag31.01.2014 , 07:17 Uhr
Der Ehemann spricht Deutsch - die Prüfung war wegen 5 Punkten nicht bestanden!
Er kannte seine jetzige Frau nicht seit 2008 sondern erst seit 2011 und als Asylbewerber hat man keinen Anspruch auf einen Deutschkurs. Von dem Bargeld, was ein Asylbewerber in die Hand bekommt, kann man keinen Deutschkurs bezahlen - das reicht nämlich gerade mal für Fahrkosten zum Amt und sonstige dringliche Ausgaben...
zum Beitrag31.01.2014 , 07:12 Uhr
Es geht hier aber nicht um Gastarbeiter, sondern um einen Ehemann! Und dieser Ehemann spricht Deutsch - er hat das Bestehen der Prüfung um Haaresbreite verfehlt. Die Eheleute wollen einfach nur zusammen leben und - dies ist wohl unumstritten - im Land in dem man(n) lebt (Deutschland) gibt es ganz andere Möglichkeiten als in Nigeria.
zum Beitrag29.01.2014 , 22:16 Uhr
Danke, Frau Rölke-Sommer für diesen wirklich qualifizierten Kommentar!
zum Beitrag29.01.2014 , 22:15 Uhr
... wenn diese Tests für alle gelten würden, die nach Deutschland kommen wollen, wäre das ja vielleicht gerade noch zu akteptieren. Aber jeder der "zufällig" in irgendeinem Land der EU geboren ist darf kommen, ohne ein Wort Deutsch. Jeder Japaner, Amerikaner, Australier darf kommen ohne ein Wort Deutsch - sollen diese Leute sich nicht integrieren? Warum wird ein Afrikaner anders behandelt als ein Amerikaner oder ein Japaner? Tut mir leid, aber "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" kann hier nicht ganz stimmen. Oder sind manche gleicher als andere?
zum Beitrag29.01.2014 , 22:06 Uhr
Er spricht ja Deutsch! Bitte lesen Sie den Bericht noch einmal... er hat die Prüfung wegen 5 lächerlichen Punkten nicht bestanden...
zum Beitrag29.01.2014 , 22:04 Uhr
.... das Erreichen dieses Niveaus.... müsste es heißen, bzw. müsste geschrieben stehen... auch einen Kurs gefällig?
zum Beitrag29.01.2014 , 22:02 Uhr
Man kann sich Beispiele dieser Fragen auf der Internet-Seite des Goethe-Insitutes anschauen.
Und auch die genaue Definition, was jemand bei A1 können soll, steht auch dort geschrieben. Für mich passen die genannten Anforderungen und der Test nicht zusammen.... ich habe den Test im Internet gemacht und mir wurde bescheinigt, ich könne schon ganz gut Deutsch, sollte aber noch einen Kurs belegen um mein Deutsch zu verbessern... ich find das auf einer Seite lustig auf der anderen Seite eine Schande - oder denken Sie auch, ich sollte an meinem Deutsch noch ein bißchen "feilen"?
zum Beitrag29.01.2014 , 21:55 Uhr
kein Asylbewerber hat ein Anrecht auf einen Deutschkurs und den selbst zu bezahlen ist den Asylbewerbern nicht möglich, weil sie garnicht soviel Bargeld bekommen. Es kommt auch darauf an, ob man lernen "gelernt" hat oder ob man aus einem Land kommt, wo Schulbildung ein Luxus ist. Ich weiß ja nicht woher Ihre Frau kommt und welchen Bildungsstand sie hat. Aber von Ihnen finde ich es anmaßend über jemanden zu urteilen, wenn man nicht die ganzen Hintergründe kennt.
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