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08.09.2017 , 23:58 Uhr
Wieso hält man es bei der taz nicht nötig, in einem Artikel über ein Gerichtverfahren die angeklagten Tatbestände zu nennen? Das geringere Strafmaß ergibt sich schon aus der Tatsache, dass er sich nicht des schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht hat.
zum Beitrag03.09.2017 , 19:34 Uhr
Der gesunde Menschenverstand sagt mir u.a.
a) korrekt, ich richte mich nach "den Büchern" und nicht nach dem persönlichen Rechtsbegriff anonymer Kommentatoren im Netz oder dem meines Nachbarn. Denn ich möchte keine Willkürjustiz.
b) "die Bücher" machen die Frage ob "einfache" oder "gefährliche" Körperverletzung aus gutem Grund nicht an den Folgen, sondern am Tathergang fest. Denn nach ihrer kruden Logik wäre es auch dann keine "gefährliche" Körperverletzung, hätte Peike S. auf den Polizisten geschossen. Solange die Kugel nur von der Schutzausrüstung abgefangen wird.
zum Beitrag03.09.2017 , 17:14 Uhr
"Nicht jeder Mensch sieht in der Demokratie das "Allheilmittel", zurecht wie ich finde."
Das kann man in Deutschland finden dürfen, solange es dabei bleibt.
Mehr aber auch nicht.
zum Beitrag03.09.2017 , 17:10 Uhr
Unsinn. Unter "Gewaltkriminalität" fallen in Deutschland folgende Delikte:
Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), gefährliche und schwere Körperverletzung (§ 224, § 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB), Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung (§ 177, § 178 StGB), Raubdelikte (§ 249 bis § 252, § 255, § 316a StGB), erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB), Angriff auf den See- und Luftverkehr sowie Geiselnahme (§ 239b StGB).
zum Beitrag03.09.2017 , 17:10 Uhr
Unsinn. Unter "Gewaltkriminalität" fallen in Deutschland folgende Delikte:
Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), gefährliche und schwere Körperverletzung (§ 224, § 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB), Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung (§ 177, § 178 StGB), Raubdelikte (§ 249 bis § 252, § 255, § 316a StGB), erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB), Angriff auf den See- und Luftverkehr sowie Geiselnahme (§ 239b StGB).
zum Beitrag03.09.2017 , 17:04 Uhr
Man ist flexibel, wie gesagt ;)
zum Beitrag03.09.2017 , 16:31 Uhr
Die genaue Bezeichnung des Straftatbestandes ist kein "Nebenschauplatz", denn daran knüpft die Rechtsfolge - das Strafmaß - an.
Der von Ihnen verlinkte Artikel enthält das Wort "leicht" oder "leichte" überhaupt nicht.
Und nein, beide Fälle sind selbstverständlich nicht vergleichbar. Zum einen fand der hiesige Fall nach jüngsten Strafrechtsverschärfung statt, zum anderen wurde Peike S. eben nicht nur für den Flaschenwurf verurteilt, sondern für zwei weitere Delikte.
Auf weitere Ergüsse Ihrerseits werde ich nicht mehr Antworten. Wer meint, die Frage des Straftatbestands sei ein Nebenschauplatz, disqualifiziert sich selbst.
zum Beitrag02.09.2017 , 17:23 Uhr
"Im Ergebnis handelt es sich hier um leichte Körperverletzung."
Wissen Sie, Sie tun mir leid. Sie schaffen nicht, was Kant als Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit beschrieben hat.
Denn Sie sind noch nicht einmal gewillt, sich wenigstens fünf Minuten Zeit zu nehmen, einen Blick ins Strafgesetzbuch zu werfen um nachzulesen, wovon sie da ausschweifend schreiben. Ein derartiger Stuss ist dann das Ergebnis.
Die Unterscheidung zwischen "einfacher" und "gefährlicher" Körperverletzung (den Begriff "leichte Körperverletzung" gibt es nicht) ist nicht an den Folgen der Tat festgemacht, sondern am Tathergang.
Sobald eine "Waffe" oder ein "anderes gefährliches Werkzeug" zum Einsatz kommt, ist es eine gefährliche KV. Völlig unabhängig davon, ob leichter oder starker Schmerz entsteht. In diesem Fall waren es die Flaschen.
"Im Ergebnis" liegen Sie schlicht falsch. Eine Blamage, die Sie sich hätten ersparen können.
zum Beitrag02.09.2017 , 15:01 Uhr
Wie immer variiert das Strafmaß stark, da kein Fall wie der andere ist.
Mal gibt es für das Anzünden eines unbewohnten(!) Gebäudes 2 Jahre, mal sind es 8. Im Mittel nach meiner Beobachtung ~5 Jahre.
In einem anderen Fall (Salzhemmendorf) gab es für einen Brandanschlag auf eine bewohnte Unterkunft 8 und 7 Jahre Haft.
In all diesen Fällen kamen keine Menschen zu Schaden. Würde man die hier wiederholt vertretene Rechtsauffassung, solange es keine Verletzten gibt, .... naja, Sie wissen schon.
So ist es in Deutschland glücklicherweise nicht.
zum Beitrag02.09.2017 , 14:52 Uhr
Wenn ein Maik Schneider wegen Brandstiftung einer menschenleeren Sporthalle zu 8 Jahren Haft verurteilt wurde, lese ich merkwürdigerweise nicht, dass sei maßlos übertrieben, es sei doch de facto niemand zu Schaden gekommen.
Was die Argumentationsstrategie angeht sind Ideologen auf allen Seiten reichlich flexibel.
zum Beitrag02.09.2017 , 14:43 Uhr
... und hört bei 10 Jahren auf. "Wenig" ist das sicher nicht, wieso sollte es auch?
zum Beitrag02.09.2017 , 14:40 Uhr
Mal abgesehen davon, dass Ihr Beitrag plumper Whataboutismus ist, den Sie an anderer Stelle bei Rechten sicherlich zu erkennen in der Lage wären:
Es ist schon erstaunlich, wie die Verantwortung für Taten nicht zuerst bei den Tätern gesucht wird, sondern bei jenen, die dagegen vorgehen.
Dabei wäre es so einfach gewesen: Als aufrechte, den Rechtsstaat achtende Demokraten, hätten die Betreiber einfach nur die regelmäßig publizierten Bekennerschreiben und Aufforderungen zu Straftaten entfernen müssen. Das haben sie über Jahre nicht getan.
Stattdessen wurden derartige Inhalte von der "Redaktion" z.T. als "in Bezug auf Inhalt, Form und Tiefe gute Beiträge" bewertet und hervorgehoben.
Und wenn es dann irgendwann doch mal auf die Finger gibt, jammert man erbärmlich, fabuliert von staatlicher Zensur.
Erwachsene Menschen, wohlgemerkt!
zum Beitrag02.09.2017 , 13:35 Uhr
" Stanislaw hatte eine Taucherbrille bei sich, was für einemehrmonatige Gefängnisstrafe reicht"
Weshalb lügen Sie so dreist? Mittlerweile hat auch der Letzte mitbekommen, wofür Stanislaw verurteilt wurde.
zum Beitrag02.09.2017 , 13:11 Uhr
Google "Verfassungsschutzbericht 201x", downloadbar als PDF.
zum Beitrag02.09.2017 , 01:57 Uhr
"Ihr Vergewaltigungsargument konnte ich nicht nachvollziehen. Falls Sie das möchten, versuchen Sie es nochmal."
Sie wollen den Unrechtsgehalt eines Stein- oder Flaschenwurfs auf einen Polizisten damit kleinreden, dass dieser sich seinen Job ja schließlich selbst ausgesucht habe.
Nichts anderes tut, wer einer Frau unterstellt, sie sei an ihrer Vergewaltigung ja doch irgendwie mitschuldig, sie hätte ja einfach zu Hause bleiben können.
Widerlich, in beiden Fällen.
zum Beitrag02.09.2017 , 00:56 Uhr
Die alte Leier. Nein, die Schutzausrüstung eines Polizisten dient nicht dazu, Zielscheibe für Kriminelle zu sein. Nein, aus der Berufswahl eines Polizisten folgt nicht implizit, dass dieser sich schwerer Gewalt auszusetzen habe.
Die Verantwortung für eine solche Tat liegt einzig und allein, ohne jede noch so kleine Einschränkung, beim Steinewerfer.
Desweiteren ist die versuchte gefährliche/schwere Körperverletzung aus gutem Grund genauso strafbar, wie die vollendete. Ein Schuss wird nicht dadurch zur Bagatelle, dass er von Kevlar gestoppt wird.
Sie legen ein derart menschenverachtendes Weltbild an den Tag, dass mir die Worte fehlen, meinen Ekel auszudrücken. Ihr Argumentationsmuster gleicht dem eines Sexisten, der bei einer Vergewaltigung stets versucht ist, doch mindestens ein bisschen Schuld dem Opfer anzurechnen. Hätte ja nachts nicht raus müssen, und überhaupt: Die aufreizende Kleidung.
Die gleichen Leute sind es dann, die fürchterlich jammern, wenn der Staat irgendwann durchgreift und ideologisch verblendete Menschenfeinde nicht weiter gewähren lässt. Vgl. Applaus für Peike.
zum Beitrag02.09.2017 , 00:39 Uhr
"Ein bischen Menschenwürde Thomas"
Peike. Peike heißt der Mann, den die Würde seiner Mitmenschen einen Dreck interessierte.
zum Beitrag02.09.2017 , 00:19 Uhr
Die Kritik des Autors betrifft nicht die Frage, ob die Tat begangen wurde, das nimmt er selbst an: "der bei den Protesten zwei Flaschen auf Polizisten warf".
Er echauffiert sich über das Strafmaß. Insofern geht Ihre Replik auf meinen Kommentar am Thema vorbei.
Was den Vorschlug zur Verschärfung des Versammlungsrechts angeht: Das Papier wurde heute veröffentlicht und bleibt derart vage, dass die Befürchtung des Autors dieses Artikels
"Verurteilt werden könnte nun schon, wer sich nur in der Nähe von Flaschenwürfen befinden würde –ohne selbst zur Tat zu schreiten"
nichts weiter ist als seine subjektive Interpretation dieser sog. "Berliner Erklärung".
Ich persönlich würde einen Gesetzentwurf abwarten, bevor ich mich derart weit aus dem Fenster lehnte, aber das gibt eben keine schnellen Klicks.
Was die genannten Zahlen angeht wurde Cherry-Picking betrieben. Zwar gibt es den Rückgang zum Vorjahr von -2%, nehmen wir aber bspw. 2012 als Vergleichsjahr sind es plötzlich +52%.
Von der Nichtvergleichbarkeit der sog. Propagandadelikten gar nicht erst anzufangen...
Einfach kein seriöser Journalismus, leider.
zum Beitrag01.09.2017 , 22:45 Uhr
Im Übrigen sehe ich nicht, weshalb man den Versuch, einen Menschen durch Wurfgeschosse zu verletzen, rechtlich und moralisch großartig anders bewerten sollte als einen Diebstahl mit vorgehaltenem Messer, bei dem es bei der bloßen Androhung von Gewalt bleibt.
Inwiefern da die "rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit" gefährdet ist bleibt das Rätsel des Autors.
Der übliche perfide Versuch, linksextreme Gewalt zu verharmlosen, um ja nicht sein Weltbild hinterfragen zu müssen.
zum Beitrag01.09.2017 , 22:32 Uhr
" Er wurde zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Strafen die sonst etwa für schweren Raub verteilt werden. Rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit vermittelt das nicht mehr."
Wie zu erwarten, Fake News. Schwerer Raub wird mit Haft nicht unter drei Jahren bestraft, bei Einsatz einer Waffe nicht unter fünf Jahren.
zum Beitrag01.09.2017 , 17:30 Uhr
Vergleichen Sie das mal hiermit: https://www.abendblatt.de/hamburg/article211750929/Urteil-Die-abenteuerlichen-Ausreden-eines-G20-Gegners.html
"Offenbar waren der Kunststudent und seine Begleiterin Friederike S. (25) auf dem Weg zur Großdemonstration "G20 not welcome" – so habe es ihm zumindest Friederike S. auf Nachfrage erzählt, berichtet einer der beiden Beamten im Zeugenstand. ...
"Auf meine Nachfrage sagte Herr B., er benötige die Sachen für eine Wanderung in der Wildnis", sagt Polizist Moritz L. (26) im Zeugenstand"
zum Beitrag01.09.2017 , 11:44 Uhr
Er darf es nicht verstehen können, sonst müsste er sich schließlich eingestehen, dass das Urteil einwandfrei ist, womit sein simples Weltbild zusammen bräche.
An der Stelle sei erwähnt, dass der Täter bei seiner Festnahme eine ganz andere Geschichte erzählt (die Gegenstände seien für eine Wanderung in der Wildnis bestimmt) hat als später vor Gericht. Seine weibliche Begleitung hat gegenüber einem Polizisten sofort erklärt, man sei auf dem Weg zur Demo, so dieser vor Gericht als Zeuge.
Was hier ebenfalls unterschlagen wird ist die Tatsache, dass er auf dem Weg zu einem Democamp war, wo sein Hauptgepäck in seinem Zelt lagerte. Wieso er zu diesem Zeitpunkt ausgerechnet jene Gegenstände durch Hamburg schleppte...?
Davon erfährt man aber in der taz nichts. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
zum Beitrag31.08.2017 , 20:28 Uhr
"An Deiner Geschichte stimmt so gut wie nichts. Weder war das Reizgas "illegal", noch handelte es sich um "Polenböller" - lediglich der Verurteilte ist ein Kunststudent AUS POLEN."
Unsinn. Sowohl die Einfuhr von Reizgas als auch der mitgeführten Böller sind in Deutschland - unabhängig von irgendwelchen Demonstrationen -
verboten, und genau dafür wurde er verurteilt.
Im Übrigen gab der Täter auch an, auf dem Weg zu einem Demo-Camp gewesen zu sein, wo sein Zelt stand. Er trug einen Stadtplan mit Demoorten bei sich. Hamburg liegt im Übrigen nicht auf dem Weg von Polen nach Spanien...
Wenn sie nicht einmal wissen, worum es im Prozess ging, halten sie sich doch mit derartigen Urteilen zurück.
zum Beitrag31.08.2017 , 18:43 Uhr
Jetzt sind es also keine "echten" Richter, wenn einem das Urteil nicht passt.
So schließt sich mal wieder der Kreis nach Rechtsaußen, frei nach Donald Trump
"The opinion of this so-called judge ... is ridiculous and will be overturned!"
zum Beitrag31.08.2017 , 13:19 Uhr
So ist das eben. Wenn man inhaltlich nichts mehr beizutragen hat, beschränkt man sich auf Polemik.
Spätestens vor dem Richter hilft dieses dummdreiste Gewäsch nicht weiter.
zum Beitrag31.08.2017 , 10:49 Uhr
"In § 17a VersG findet sich eine Taucherbrille nicht."
Richtig. Gesetzestexte sind abstrakt formuliert. Die Taucherbrille steckt im "Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind".
Ganz gleich wie Sie im Paragraphen zur gefährlichen Körperverletzung nichts von Baseballschlägern lesen, wohl aber von "gefährlichen Werkzeugen".
Ich empfinde Mitleid mit jenen, die geistig nicht in der Lage sind, eine solche Abstraktion zu verstehen.
zum Beitrag30.08.2017 , 17:47 Uhr
" Das Beisichführen einer Taucherbrille ist für sich genommen nämlich kein strafbares Verhalten."
Richtig. Strafbar wird das erst "unter Umständen". Den "erfundenen" Straftatbestand finden sie unter § 17a VersG.
Aber ich habe keine Hoffnung, dass sie zu dieser Einsicht intellektuell in der Lage sind.
zum Beitrag30.08.2017 , 17:42 Uhr
"Feststellung der Schuld aufgrund nachweisbarer Taten. Genau deshalb wird das Urteil in dieser Form wahrscheinlich keinen Bestand haben."
An diesen besteht nicht der geringste Zweifel. Wenn in zweiter Instanz etwas fällt, dann das Stramaß.
zum Beitrag30.08.2017 , 14:47 Uhr
"Generalprävention ist wirklich mehr als bedenklich. Alleine schon, weil sie dem Grundgesetz entgegen steht."
Schmarrn. BGH und BVerfG haben darüber schon vor mindestens dreißig Jahren entschieden - entgegen ihrer Laienmeinung.
BGH: " ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte bei der Strafzumessung zulässig "
zum Beitrag30.08.2017 , 14:30 Uhr
"Mit einzelnen Hundertschaften die bis dahin homogene Demonstrationsgruppe in Grüppchen aufspalten ..."
Diesen Unsinn nimmt Ihnen niemand ab. Zehntausende haben es an diesem Tag geschafft, friedlich und ohne Vermummung zu demonstrieren, in wunderschönen bunten Farben gar. Ein paar wenige Vollidioten - wie immer - nicht.
Von einer homogenen Gruppe kann keine Rede sein.
zum Beitrag30.08.2017 , 14:20 Uhr
"Warum soll man sich über die Strafe eines überführten Täters empören, der nachweislich in Kauf genommen hat, viele Menschen auf einmal zu verbrennen?"
Soll man sich nicht, Sie müssen schon genau lesen. Der Punkt ist nicht das Strafmaß, sondern die abweichende, heuchlerische Bewertung des "generalpräventive Aspekts" in beiden Fällen.
Ihr "Argument", die Polizisten in HH seien ja durch ihre Rüstung geschützt gewesen, zeugt von einem etwas "anderen" Rechts- und Moralverständnis, als ich es so kenne...
In anderen Worten: Die "Rüstung" hat nicht den Zweck, als Zielscheibe für Linksextreme zu dienen. Auch ein Schuss auf eine Polizisten - um ihre Denkweise konsequent anzuwenden - wird nicht dadurch zur Bagatelle, dass er aufgrund der schusssicheren Weste nicht zu Verletzungen führte.
Eine Perversion, diese Taten damit relativieren zu wollen, dass die Opfer "geschützt" waren.
zum Beitrag30.08.2017 , 12:44 Uhr
Ach, sie gehen also selbst davon aus, dass das Lügen sind. Oben war noch von "erfundenen Straftaten" die Rede. Entscheiden Sie sich.
Damit sei meine Reaktion auf ihre den Nationalsozialismus relativierenden Ergüsse dann auch beendet. Ekelhaft.
zum Beitrag30.08.2017 , 12:14 Uhr
Auch in diesem taz-Artikel ist es die Staatsanwältin, die die ohnehin völlig unbedenkliche Generalprävention ins Spiel bringt: http://www.taz.de/!5443401/
Sie erkennen nun hoffentlich, dass Sie sich zu weit aus dem Fenster gelehnt haben, mit Mutmaßungen zur Urteilsbegründung und deren Tragfähigkeit.
zum Beitrag30.08.2017 , 12:10 Uhr
Aus den Presseberichten ist nicht einmal im Ansatz die Urteilsbegründung zu entschlüsseln.
Wann der Satz mit dem "generalpräventiven Aspekt" in welchem Kontext gefallen ist wissen weder Sie noch ich. Bei der Tagesschau liest sich das z.B. schon ganz anders als hier:
"Die Staatsanwältin hatte auf die Bedeutung der Generalprävention hingewiesen. Die Abschreckung potenzieller weiterer Täter sei dringend erforderlich."
Man beachte, die Staatsanwältin!
Sie dichten sich, wie die Autorin des Kommentars, etwas zusammen.
zum Beitrag30.08.2017 , 11:59 Uhr
Die Urteilsbegründung liegt Ihnen vor? Ich bitte um Verlinkung.
zum Beitrag30.08.2017 , 11:54 Uhr
" Die Generalprävention kann nicht als Argument dienen, den Angeklagten für fremde Straftaten zur Rechenschaft zu ziehen"
Wo ist das geschehen? Die Täter wurden einer Reihe von Straftaten überführt und exakt für diese verurteilt.
zum Beitrag30.08.2017 , 11:52 Uhr
Und die Täter hier wurde einer Reihe von Straftaten überführt, die sie nachweislich individuell begangen hat. Flaschen auf Polizisten werfen etwa.
Hier stört man sich am "generalpräventiven Aspekt", sieht dadurch gar die Rechtsstaatlichkeit gefährdet, dort nicht.
Entweder ist das billige Heuchelei, oder die Autorin hat keine Ahnung, wovon sie spricht.
zum Beitrag30.08.2017 , 11:20 Uhr
Generalprävention ist Teil westlicher Rechtssysteme, solange es diese gibt.
zum Beitrag30.08.2017 , 11:01 Uhr
"während hier jemand für CS-Gas und in Polen frei verkäufliche Böller in den Knast gehen soll"
Unsinn. Der Täter wurde zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Auch hier muss ich wieder feststellen: Wer nicht einmal die Fakten kennt, sollte sich doch vor Urteilen zur Glaubwürdigkeit der Justiz hüten.
zum Beitrag30.08.2017 , 10:58 Uhr
Es ist schon pervers, wie man es fertig bekommt, einen Kommentar zu diesem Thema zu schreiben, ohne zu erwähnen, dass der Straftäter mit Flaschen auf Menschen geworfen hat.
Wie man allen Ernstes behaupten kann, dieser Täter sei "an den Ausschreitungen nicht beteiligt" gewesen und werde "für etwas bestraft, das andere getan haben".
Typisch für den heutigen Journalismus: Man nimmt fälschlicherweise an, man könne Lügengeschichten erzählen, solange man nur "Kommentar" drüber schreibt. Abstoßend.
zum Beitrag30.08.2017 , 10:51 Uhr
So, so. Kommen Sie hier zum selben Urteil:
"Das Urteil sei vom Gedanken der Generalprävention geleitet, betonte der Richter. Der Staat könne die rechtsextreme Gesinnung der Täter und den Bruch der Rechtsordnung nicht dulden. Der Mittäter erhielt sieben Jahre Haft." https://www.welt.de/politik/deutschland/article161959665/Acht-Jahre-Haft-fuer-Brandanschlag-auf-Fluechtlingsheim.html
? Höchst erstaunlich, wie sich Menschen ein Urteil zur Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats erlauben, die von diesem nicht die geringste Ahnung haben.
zum Beitrag30.08.2017 , 10:49 Uhr
Nicht zur Nordsee, der Junge war doch auf dem Weg in den Spanienurlaub, per Anhalter - aus Polen. Da liegt ein Hamburger(!) Demo-Camp, in das er sich nach eigenen Angaben "zur Durchreise" begeben wollte, selbstverständlich auf dem Weg.
zum Beitrag30.08.2017 , 10:47 Uhr
Unterstes Niveau, schon in der Überschrift fangen die Fake-News an:
"Wegen einer Taucherbrille verurteilt:"
Nein, das ist nicht der Fall. Und ja, Generalprävention war schon immer Teil unseres Rechtsstaats. Etwa hier:
"Das Urteil sei vom Gedanken der Generalprävention geleitet, betonte der Richter. Der Staat könne die rechtsextreme Gesinnung der Täter und den Bruch der Rechtsordnung nicht dulden. Der Mittäter erhielt sieben Jahre Haft." https://www.welt.de/politik/deutschland/article161959665/Acht-Jahre-Haft-fuer-Brandanschlag-auf-Fluechtlingsheim.html
Ich warte bis heute auf die Empörung seitens der taz...
zum Beitrag06.12.2015 , 05:56 Uhr
Der Unterschied liegt darin, dass der Kreislauf bei der menschlichen Atmung innerhalb von einigen Wochen bis Monaten abläuft. Was wir an Kohle, Gas und Öl verbrennen war zuvor dutzende Millionen Jahre unter der Erde.
Aber da sie ein Leugner sind, erwarte ich nicht, dass sie das begreifen möchten.
zum Beitrag05.12.2015 , 13:46 Uhr
Beim Fleisch geht es darum, dass bei der Produktion sehr viel Energie umgesetzt wird, die nicht im fertigen Produkt landen. Pro Kilogramm Fleisch etwa 10 kg Futter und über zehntausend Liter Wasser. Diese Mengen bereit zu stellen bedeutet am Ende Verbrennung fossiler Brennstoffe, ergo CO2.
Dazu kommt, dass die Tiere selbst große Mengen Treibhausgase ausstoßen, bei Pflanzen ist bekanntlich das Gegenteil der Fall.
Oder solche Perversionen wie das Abholzen von Regenwäldern um Futtermittel anzubauen, dass dann nach Deutschland verschifft wird.
Das alles tangiert nicht den Fakt, dass jedes von uns ausgeatmete Molekül CO2 zuvor mittels Photosynthese der Atmosphäre entnommen wurde.
zum Beitrag05.12.2015 , 11:05 Uhr
Die Moderation: Doppelposting entfernt.
zum Beitrag05.12.2015 , 09:24 Uhr
Das wäre nur zutreffend, wenn sich ihr Wasserverbrauch einzig auf das Duschen beschränkt. Und selbst dann ist die Aussage falsch, denn "mehr als" bedeutet auch "drei mal mehr", "vier mal mehr" usw.
zum Beitrag05.12.2015 , 09:22 Uhr
Sie unterlegen hier einem ewig wiederholten Irrtum, den Klimawandelleugner bewusst verbreiten. Ihnen will ich das mal nicht vorwerfen, daher die Auflösung:
Den Kohlenstoff, den wir ausatmen, nehmen wir über Nahrung auf. Die Nahrung wiederum - bei tierischer mit einer Zwischenstation - entnimmt diesen Kohlenstoff der Luft, um Biomasse aufzubauen.
Das ist die bekannte Photosynthese, Stoff der achten oder neuten Klasse.
Aus CO2 bauen Pflanzen Biomasse auf, wir essen jene Pflanzen und geben den gebundenen Kohlenstoff als CO2 wieder ab.
Durch menschliche Atmung gelangt kein Gramm mehr CO2 in die Atmosphäre, als da nicht vorher schon drin war. Ein geschlossener Kreislauf. Keine Möglichkeit, die Umwelt zu schützen.
Bitteschön!
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