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24.10.2015 , 08:16 Uhr
Ihr Artikel ist faktisch falsch. Es gibt keine Öffnungsklausel der Bahn in diesem verabschiedeten Konsens-Papier. Das Gegenteil ist der Fall: nachdem klar ist, dass eine eben solche Öffnungsklausel den Konsens verhindert hätte wurde sie nicht aufgenommen. Um das deutlich zu machen hat die Bahn einen Passus explizit mit getragen und ihren Zuspruch zum Konsens formuliert. Der entscheidende Satz im Papier ist: "Mit der Entscheidung für die Vorzugsvariante entfallen alle anderen Trassen-Varianten und werden nicht weiter verfolgt." Niemand hätte vor 6 Monaten auch nur einen Pfifferling darauf gewettet, dass hier am Ende eine solch breit getragene Empfehlung steht. Wer sich nun an diesen Konsens nicht hält, wird einen Protest-Flächenbrand erleben, gegen den Stuttgart 21 (schon aufgrund der Ausdehnung) eine Lachnummer ist.
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