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17.06.2022 , 16:11 Uhr
Unverschämte Grundhaltung einiger Bundesländer! Hinweis zum 9 € Ticket: Es wäre gut, wenn in Anbetracht der zu erwartenden Erstattungsflut durch die Jobcenter im Kontext der Tickets, Tacheles e.V. oder andere Experten (Sozialrechtsanwälte) eine Vorlage zum Widerspruch erarbeiten würde. Nach meiner Auffassung sind Erstattungsforderungen im Kontext zum Beispiel der "Schülerjahrestickets" nicht gerechtfertigt. Möglicherweise muss man unterscheiden zwischen Jahres - und Monatstickets auf der Grundlage, dass niemand ahnen konnte, dass nun billigere Tickets angeboten werden und diese nicht zu BuT - Leistungen gehören. Von einer "ungerechtfertigten Bereicherung zu Lasten der Allgemeinheit", wie manche Medien bereits verbreiten, kann hier auf keinen Fall die Rede sein - weil der reguläre Anspruch zum Zeitpunkt der Antragsstellung und Bewilligung gegeben war, und es sich bei den 9 € Tickets um eine allgemeine Leistung für alle handelt - die erst jetzt auf den Weg gebracht wurde. Vielleicht könnte euer Team ja was erarbeiten, damit die Jobcenter ggf. auch "verklagt" werden können. Am einfachsten wäre natürlich, wenn die Jobcenter die Arbeitsanweisung erhielten, bereits bewilligte Leistungen nicht zurückzufordern. Das ist wohl aber eher ein Wunschdenken. Für meinen Fall werde ich jedenfalls auch klagen, falls das Jobcenter mit einer Rückforderung kommt. Denn Grundlage dafür ist: § 40 Abs. 6, S. 3 SGB II , der verhindert die Aufhebung und Erstattungsforderung - nur Widerruf nach § 29 V 2 SGB II ginge theoretisch? Dafür müsste aber zweckwidrige Verwendung vorliegen, was wohl kaum vorliegen dürfte. Eine Widerspruchs - und Klagewelle könnte hier eine abschreckende Wirkung auf die Jobcenter und die Länderverantwortlichen haben. Außerdem gewährt dieses befristete Ticket zum allererstenmal auch die Möglichkeit an gesellschaftlicher Teilhabe für die Ärmsten, weil man fast überall hinfahren kann.
zum Beitrag26.09.2014 , 17:51 Uhr
warum wird nicht darüber berichtet, das die regierung lebensbedrohliche kürzungen für 2 millionen kinder in deutschland plant??? warum berichten sie nicht und erwähnen das: alleinerziehende eltern einen monatlichen geld verlust von mindestens 100 - 140,-€ haben werden, da den nicht beschäftugten alleinerziehenden der komplette mehrbedarf gestrichen werden soll; damit werden nicht nur exzessive kürzungen bei den betroffenen vorgenommen, sondern, existenz und lebensbedrohliche situationen geschaffen. von 2, 8 millionen alleinerziehende sind etwa 1,5 millionen betroffen. dh über 2 millionen kinder! das muss ihnen doch eine schlagzeile wert sein! ist es nicht ihre aufgabe als medium dafür zu sorgen, das menschen über solche gefährlichen pläne informiert werden??? Mehr dazu hier...https://www.facebook.com/pages/FHP-Freie-Hartz-IV-Presse/710450658981366
zum Beitrag02.01.2014 , 13:30 Uhr
Erneuter Skandal in Leipzig gleich zum Jahrebeginn! Die Unterhaltsvorschusskasse Leipzig hat es versäumt am 26.12-27.12.2013 und am 30.sowie 31.12.13 die Unterhaltsvorschusszahlungen für Alleinerziehende zu leisten. Seit dem 2.01.14 stehen so tausende von Familien ohne Geld da, obwohl vom Gesetzgeber vorgegeben ist, das UVG spätestens zum 1sten eines Monats zur Verfügung zu stehen hat! Besonders dreist ist: Das es noch 4 Werktage im alten Jahr gab, die ausreichend zur Zahlungsanweisung gewesen wären und das explizit durch die Weihnachtsfeiertage und dem Neujahrsfest natürlich die Gelder in den Familien knapp sind und der Bilanzstichtag für Zinsen immer der 31.12 te ist. Das heißt: Zu Lasten von 1000senden Familien verdient sich die Stadt Leipzig ein Zubrot! In einen Telefonat des Verfassers mit dem Jugendamt für Familie und Soziales, konnte in Erfahrung gebracht werden: Das die Gelder erst mit dem 02.01.14 freiggegeben sind! Dh: Die Stadt Leipzig kassiert zu Lasten der jüngsten und ärmsten!
zum Beitrag