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02.10.2015 , 12:36 Uhr
Sorry, die Antwort richtet sich natürlich an User "Arunto"
zum Beitrag02.10.2015 , 12:33 Uhr
@BLAUER Apfel Wenn Sie schon Pol Pot ins Spiel bringen wolle: Wissen Sie wie der an die Macht gekommen ist? Nach Ihrer abstrusen Logik wäre dann der IS die legitime Regierung Syriens.
zum Beitrag18.09.2015 , 13:20 Uhr
Art. 31 GFK – Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten
1.
Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.
zum Beitrag