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19.08.2015 , 10:48 Uhr
Die Stuttgarter Landesregierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) stellte Anfang 2011 der Glaubensgemeinschaft den Ablehnungsbescheid zu. Zuvor hatte das Justizministerium Aussteiger aus der Glaubensgemeinschaft befragt und ihre zum Teil sehr negativen Erlebnisse in einem Gutachten dokumentiert.
Im Berliner Rechtsstreit hatten die Gerichte darauf VERZICHTET.
In Berlin hat man ein Fehler gemacht es wurde NICHTS wie im Artikel behauptet geprüft und wiederlegt.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umstrittene-gemeinschaft-zeugen-jehovas-lassen-klage-ruhen.076190e3-cb1b-49cc-b9a8-f55e87eb443e.html
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