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24.10.2017 , 14:23 Uhr
Himmel hilf! OISEASY meint die deutschen Religionskriege, zB: Schmalkaldischer Krieg (1546 bis 1547) oder auch den Aufstand der protestantischen Fürsten (1552), die acht Hugenottenkriege (1562 bis 1598) und den Dreißigjährigen Krieg (1618–1648)...
zum Beitrag11.08.2015 , 17:23 Uhr
Ich denke hier leben wir in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die wir auch alle verteidigen sollten!! Mir ist nicht bekannt, das diese Person rechtskräftig wegen seiner politischen Gesinnung verurteilt wurde. Ich stelle hier nur fest, dass hier mit diesem Hexenzirkus eklatant ggn. das GG verstossen wird!!! Laut Art. 3 GG : (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
zum Beitrag11.08.2015 , 17:16 Uhr
Ich zitiere mal unser Grundgesetz, und lege meinen Finger auf "Niemand darf wegen (..) seiner politischen Anschauungen benachteiligt (...) werden" und erinnere daran, das diese Person zu keinem Zeitpunkt rechtskräftig verurteilt wurde!!
Art. 3 GG
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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