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22.07.2015 , 02:49 Uhr
Ich verstehe die Fragen zwar nicht ganz aber vllt kann ich ja ein wenig Licht ins Dunkel bringen... Bereits bewilligte Bescheide werden nicht durch das Land Bayern, sondern durch den Bund bedient (max. 22Monate). Bayern muss ein eigenes Landesgesetz verabschieden. Die bisherigen Bezieher mit positiven Bescheid (fraglich ob das Datum der Bewilligung gilt oder des Eingangs, aber im Zweifel eher 2.) genießen Vertrauensschutz, deshalb muss der Bund bezahlen. Gegen die Gleichberechtigung Art. 3 I GG verstößt das meines Erachtens nicht, da ein wichtiger Grund für die Ungleichbehandlung vorliegt (Vertrauensschutz). Ob das Gesetz in Bayern als Landesgesetz der bayrischen Landesverfassung entspricht ist eine ganz andere Frage. Wie das mit der Budgetierung von Bund und Ländern aussieht ist auch eine Sache für sich, aber vllt. sogar zulässig( Art. 109 ff. GG beachten). Es geht aber im dem Urteil nur darum, dass der Bund nicht die im GG vorgesehenen Gesetzgebungskompetenzen ( Art. 70 ff GG) beachtet hat... nichts anderes. Der Bund besitzt in diesem Gebiet schlicht und einfach nicht die Kompetenz für ein Bundesgesetz.
Und letzten Frage: Nein, waren sie das jemals? Zumindest haben sie wenig Ahnung von Gesetzgebung.( aber wenigstens sind sie immer mal für einen Lacher gut ;) )Hoffe das hilft etwas.
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