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26.06.2015 , 01:10 Uhr
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ich selbst bin Juristin, habe viele Jahre studiert und sehr viel lernen müssen, um zu verstehen was all die Gesetzestexte wirklich bedeuten und aussagen. Es bedarf einer Menge an Literatur und Kommentaren, um einige sehr kurze Normen wirklich zu verstehen. Wenn also jeder einfach in das BGB schauen könnte und auf Anhieb versteht, was der Sinn hinter den Normen ist, warum gibt es dann tausende Bibliotheken gefüllt mit Büchern zum Zivilrecht? Warum studieren wir jahrelang? Weil es eben nicht so leicht zu verstehen ist. Genauso ist es mit dem Koran! Keiner kann mir sagen, er liest eine schlechte Übersetzung und weiss jetzt plötzlich alles über den Islam, auch dazu gibt es wahnsinnig viel an Literatur, Wissenschaftlern und auch unterschiedliche Meinungen. Manche Passagen müssen im Kontext betrachtet werden usw. Genau wie einige deutsche Normen nur im historischen Kontext wirklich verstanden werden können.
Ich hoffe, Sie verstehen ungefähr meinen Vergleich.
Außerdem: darum geht es hier nicht! Ich finde es nur sehr traurig, dass unter einem Artikel, der von der Unterdrückung einer Minderheit handelt direkt wieder Islamhetze betrieben wird. Man mag den Islam nun mögen oder nicht. Darin ist jeder frei. Aber all diese Unterstellungen, von Menschen, die augenscheinlich nicht im Geringsten den Sinn dieser Religion verstehen, sind einfach unnötig.
zum Beitrag26.06.2015 , 01:08 Uhr
@Chutiella: danke für den Hinweis. Aber eine Frage: ein Artikel der Welt soll uns jetzt erklären was im Islam verboten ist oder nicht? Ich habe mich sehr lange mit dieser Frage auseinandergesetzt und es gibt aufjeden Fall auch Gegenmeinungen, aber diese bilden die Minderheit. Das ist eine sehr komplexe Sache. Man kann auch nicht einfach eine deutsche Übersetzung des Korans nehmen und denken man würde jetzt plötzlich den ganzen Islam verstehen. Zumal die Übersetzungen sehr schlecht sind und nicht annährend das Original wiedergeben können.
zum Beitrag24.06.2015 , 12:55 Uhr
Also an Alle: wirklich einfach mal bisschen nachdenken, bevor man losbrüllt und wenn man keine Ahnung hat, dann entweder informieren oder ruhig sein! Noch mehr Hetze gegen irgendeine Gruppe muss wirklich nicht sein!
zum Beitrag24.06.2015 , 12:55 Uhr
Manche Kommentare hier sind einfach nur unbedacht, kaum fundiert und dienen augenscheinlich nur der Hetze!
Hier wird berichtet, dass eine Bevölkerungsgruppe in einem Land unterdrückt wird und das seit sehr langer Zeit. Es gibt ausreichend Quellen dafür! Einfach mal lesen, bevor man hier die Hetzjagd weiter betreibt!
- Muslimen ist es verboten Alkohol und Zigaretten zu konsumieren UND zu verkaufen, verschenken etc. Und jetzt bitte nicht damit kommen, dass der Nachbar, Freund, Kollege ja raucht und trinkt und Muslim ist. Das ist seine Entscheidung, es bleibt dennoch im Islam verboten. ganz einfach. Die Gründe dürften auf der Hand liegen.
- wer unter extremen Umständen arbeiten muss, gesundheitlich vorbelastet ist, alt ist, schwanger ist usw. muss NICHT fasten, das ist ganz klar geregelt. Und Kinder müssen schon gar nicht fasten. Und wenn tatsächlich einige Kinder sich in der Schule übergeben müssen (habe ich selbst noch nie erlebt) dann kann es daran liegen, dass sie abends zu viel und zu durcheinander gegessen haben. Und das stimmt wirklich: einige Muslime haben den Sinn des Ramadan nicht wirklich verstanden und denken, sie könnten sich abends mit allem möglichem vollessen. Das ist nicht die Art zu Fasten, die gedacht ist! Und nur weil es dennoch einige tun, heisst es nicht, dass es die Regel ist!
Nochwas: wer sich übergibt, fastet ab diesem Zeitpunkt sowieso nicht mehr. Ist auch ganz klar geregelt.
Und das Muslime schlapp machen während sie fasten, ist auch wieder mal absolut unwahr. Das mag für diejenigen zutreffen, die besonders körperlich hart arbeiten (siehe oben für die Ausnahme für diese Leute) aber der Rest funktioniert ganz normal weiter. Auf der Arbeit habe ich einige, die fasten und alles läuft ganz normal. In der Uni werden Prüfungen geschrieben, gelernt, Hausarbeiten angefertigt etc.
zum Beitrag