Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
01.10.2025 , 17:04 Uhr
Das ist schon richtig was FriedrichHecker schreibt. Für das dritte Kind bekommt man alleine 953€. oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
zum Beitrag01.10.2025 , 17:02 Uhr
Das ist additiv - gerne mal selbst in den Rechner eingeben: oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
zum Beitrag30.09.2025 , 22:31 Uhr
Das ist z.B. in Baden-Württemberg der Fall: lbv.landbw.de/-/familienzuschlag
Als Beispiel Besoldungsgruppe A12 Stufe 2: Grundbetrag 1. Kind: 153,45 Euro + Erhöhungsbetrag von 27,63 Euro = 181,08 Euro. Grundbetrag 2. Kind: 153,45 Euro + Erhöhungsbetrag von 234,49 Euro = 387,94 Euro.
Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind gibt es ein einheitlicher Betrag von 989,17 Euro.
Das macht bei drei Kindern zusammen 1558,19 Euro. Bei vier Kindern 2547,36 Euro, usw...
Je nach Besoldungsgruppe und Stufe kann sich das sowohl nach unten als auch nach oben noch ausweiten.
Zusätzlich kommen noch bei drei Kindern 765 Euro Kindergeld dazu, macht 2323,19 Euro!
zum Beitrag