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18.06.2019 , 11:51 Uhr
Die Maßnahmen der Schweiz zum "zum Schutz ihres Lohnniveaus vor Handwerkern und Dienstleistern aus dem Ausland" sind Janusköpfig. Denn auch unter EU-Recht gilt: "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" - alle in der Schweiz tätigen Unternehmen müssen auch künftig Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Was entfällt, sind diskriminierende Maßnahmen, mit denen sich die Schweizer Unternehmen lästige Konkurrenz vom Hals halten wollen.
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