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21.04.2015 , 16:11 Uhr
Moralisch, menschlich und politisch gesehen ist Europa zur Rettung verpflichtet. Nicht jedoch rechtlich.
Die Doktrin der "Responsibility to Protect" ist gerade nicht völkerrechtlich anerkannt. Die Quellen des Völkerrechts sind nicht UN-Arbeitsgruppen, sondern Staatenpraxis und Rechtsüberzeugung, als Bestandteile des Völkergewohnheitsrechts. Und die Staatenpraxis ist weit entfernt davon die RTP-Doktrin anzuerkennen, da diese darauf abzielt, Staaten ihre Souveränität abzuerkennen im Falle unterlassener Hilfe. Steht in jedem Völkerrechtslehrbuch.
Bitte erst informieren, bevor sich auf das Völkerrecht berufen wird. Sonst verkommt es leider wirklich nur zur Farce.
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