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31.03.2015 , 10:08 Uhr
Natürlich kann auch die NPD ein rechtsstaatliches Verfahren erwarten, wie es auch ein einzelner Mensch erwarten darf, der mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Und wie bei jedem anderen Angeklagten müßte die Schuld der NPD erst vor Gericht nachgewiesen werden, doch solange die Mitwirkung der Geheimdienste nicht eindeutig geklärt ist, wird das schwer bis unmöglich sein.
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