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22.04.2025 , 14:30 Uhr
Warum die Wahrnehmung von aussen eine „Entmenschlichung“ bedeutet ist mir nicht nachvollziehbar. Dass die palästinensische Bevölkerung als Gruppe wahrgenommen wird, ist relativ selbstverständlich. Warum erst jetzt Proteste ? Im August letzten Jahres wäre das wichtig und nachvollziehbarer gewesen. Die Brutalität des Angriffs auf Israel und die Geiselnahmen konnte man auch als Palästinenser bereits damals durchaus schlecht finden. Möglicherweise mußte die Hamas deutlich geschwächt werden, bis sowas möglich wurde. Oder ist es einigen Palästinensern erst nach 1,5 Jahren Zerstörung klar geworden, dass es so nicht weiter gehen kann. Haben sie also eine neue Sichtweise erst entwickelt? Zu befürchten ist allerdings, dass hier auch mal wieder externe, ausländische Kräfte, vielleicht NGOs, vielleicht Geheimdienste ihre Finger mit im Spiel haben? Berichte dazu gibt es nicht. Aber das liegt vielleicht daran, dass einige Medien kein Interesse daran haben (vielleicht Al Jazeera?) und andere keine Informationen hierzu haben. So traurig es ist, es ist wohl kaum zu erwarten, dass Bewohner des Gazastreifens von innen die Hamas stoppen können. Hier wirken israelische Angriffe leider effektiver..
zum Beitrag01.04.2025 , 13:13 Uhr
Es gibt hier doch effektiv ein Problem der realistischen Option Berufung einzulegen - aber die ist doch vielleicht auch eine wichtige Notwendigkeit in einem Rechtsstaat
die Berufungsoptionen: Das wahre Dilemma für die Betroffenen ist doch, dass sie die Möglichkeit der Berufung haben, aber das praktisch ins Leere läuft, weil es die Justiz angeblich nicht schafft, diese neue Verhandlung vor dem Beginn des Wahlkampfs für eine Wahl im Jahre 2027 durchzuziehen .
Fair wäre doch eine möglichst schnelle Durchführung einer Berufungsverhandlung, damit vor der neuen Wahl, bzw. dem effektiven Beginn des Wahlkampf (also bereits 2026) Rechtssicherheit für alle hergestellt wird…
Sonst bleibt halt doch der Verdacht, dass hier über die Justiz Politik gemacht wird, was einem Rechtstaat klar widerspricht.
zum Beitrag01.04.2025 , 13:08 Uhr
Dass Madame Le Pen hier hart getroffen wird, tut mir nicht wirklich leid. Aber wichtig wäre doch transparente Rechtsstaatlichkeit bei einem solchen Urteil.
Was ich nicht verstehe – Gültigkeit der Strafgesetzgebung: Es werden Ihr Verfehlungen in den Jahren 2004 bis 2016 vorgeworfen. Das Gesetz gegen Korruption, ist aber, wie z.B. das ZDF berichtet 2016 verschärft worden, und 2017 in Kraft getreten. In dieser Gesetzesnovelle wurden wohl erst die Optionen für die massive Einschränkung des passiven Wahlrechts deutlich verschärft, die jetzt in dem Urteil greifen. (siehe z.B. ZDF Heute Journal vom 31.04.25, ab Minute 4.00, Interview mit Politikwissenschaftlerin Claire Demesmay) Ein Grundsatz des Rechtsstaats ist aber doch, dass ein Gesetz beim Ausüben der Straftat bereits gültig sein muss, und nicht nachträgliche Gesetzesänderungen in die Vergangenheit wirken?
Und – Auswirkung passives Wahlrecht: Was ich auch nicht ganz verstehe: Warum kann man, wenn man das passive Wahlrecht verliert nicht mehr weiter Bürgermeister bleiben, aber ein Abgeordnetenmandat weiter ausführen?
???
zum Beitrag