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03.03.2015 , 14:40 Uhr
Die passive Beihilfe (Tabletten hinstellen) ist nicht mit den Nazimorden vergleichbar. Die ist in Deutschland auch straffrei. In der Schweiz sollte aber nicht gerade der Erbe den Schierlingsbecher hinstellen.
Das Ärzte sich der Beihilfe verweigern, ist ihr gutes Recht. Aber wenn jemand selbstbestimmt sein Ableben etwas beschleunigen will, z.B.bei schwerer Krankheit, verweist der Apotheker auf die Deutsche Bahn.
Und die hat dann traumatisierte Lokführer und kommt, mal wieder, zu spät. Ich sehe da Regelungsbedarf.
zum Beitrag02.03.2015 , 13:12 Uhr
Wir haben auch eine Miele-WM, um die nächsten 15 Jahre keinen Ärger zu haben. Ich denke mir da eben höher wertige Bauteile drin. Aber Vorsicht, die an die Solaranlage (über Mischer) anzuschließen, wurde mir abgeraten, da ein Plastikteil im Zulauf das nicht aushält. Ich ging in meiner Naivität von Temperatur beständigem Plastik oder Metall aus. Immerhin Miele, eine Miele sollte DAU-sicher sein. War also nichts mit Strom sparen. Und der Miele-Geschirrspüler dürfte mit Heisswasser im Zulauf auch keine Probleme haben. Dem sein Plastikbauteil war wohl 50 Cent teurer.
zum Beitrag01.03.2015 , 13:37 Uhr
und " 90% der Menschen mit Suizidwunsch haben psychische Krankheiten"...
da teilt mir der Arzt gerade mit, das spätestens in 6 Monaten Schicht ist, und dann klapp ich zusammen und bin depressiv, was wiederum dazu führt, das ich keine Sterbeunterstützung bekomme, weil psychisch krank..
Sollte ich hingegen aufspringen und "endlich Krebs" rufen, wäre das nach dieser Definition ja normales Verhalten. Wegen null Depression.
zum Beitrag01.03.2015 , 10:15 Uhr
Ich verstehe das nicht so ganz. In Oregon brauche ich ein Rezept. Auch das wird nicht ohne weiteres ausgestellt. Die ausstellenden Ärzte sind nicht die behandelnden Ärzte. Die wissen nicht einmal, das ich die Tabletten habe. Die müssen mir auch nichts hinstellen. Auch keine Beihilfe.
Muss also auch nicht erlaubt sein für behandelnde Ärzte im KH oder im Hospiz.
zum Beitrag28.02.2015 , 13:42 Uhr
Das Problem ist: solange man noch in die Schweiz reisen kann, geht es einem zum sterben noch zu gut. Und wenn man diese Dienstleistung braucht, ist man nicht mehr reisefähig.
zum Beitrag