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23.02.2015 , 15:02 Uhr
Hallo,
das Urteil ist ja echt interessant. Aber da wird nicht nur eine alte Definition verwedet. Das ist aber auch egal, weil das Ergebnis so oder so wohl gleich sein wird. Keine Chance für die Berufung! Wieso eigentlich 20.000 ?
Was sehr ärgerlich ist, ist im Urteil die verwendete Definition "Arbeitsdefinition der EUMC zu Antisemitismus". Die EUMC hat eine solche Definition nicht herausgegeben, weil es sehr große Kritik gab. Die von der EFA/(rechten)AJC verwendete Definition wird, wie offizielle behandelt. Erbärmlich, dass ein Gericht auf so ein Pseudo-Institut hereinfällt. Es gibt bessere Quellen und Definitionen für Antisemitismus.
Hier ein Artikel, der das behandelt:
http://electronicintifada.net/content/israel-lobby-uses-discredited-anti-semitism-definition-muzzle-debate/11716
Auch die "antideutsche" Antisemitismusdefnition von Yücel ändert nix daran, die auch noch den ex-antideutschen Elsässer mit seiner früheren dümmlichen Antisemitismusdefinition (gutwillig) zitiert.
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