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09.02.2015 , 17:41 Uhr
Guten Tag,
meine Mutter besitzt ein A1 Sprachzertifikat seit 07.05.2012 von Goethe-Institut.
Die Prüfung hatte Sie damals offiziell in Deutschland (Prüfungsort Löhne, NRW) erfolgreich abgelegt.
Im Dezember 2014 hat Sie einen Deutschen Staatsbürger geheiratet und einen Antrag auf Ehegattennachzug gestellt.
Die Ausländerbehörde erkennt dieses Sprachzertifikat nicht an und verweigert die Ausstellung des rechtlichen Aufenthaltstitels.
Der Grund dafür "... [d]eren Ausstellung mehr als ein Jahr zurück liegt, wegen des in diesem Fall raschen Verlusts der Sprachfähigkeit ... "
Immerhin besitze ich ein Schulzeugnis seit 23 Jahre, der immer noch akzeptiert wird, wobei ich keine chemischen oder physikalischen Gesetzte auf der Stelle wiedergeben kann.
Wie gefällt Euch das? Ist es nicht eine echte Schikane?
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