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16.01.2025 , 13:20 Uhr
Aus der öffentlichen Wahrnehmung ist der Paragraf 6/4 GG weitgehend verschwunden: (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. ( selbstverständlich sollten da auch männliche "Mütter" inbegriffen sein ) Meiner Wahrnehmung nach konzentriert sich dieser Schutz im wesentlichen auf die Zeit der Schwangerschaft und erste Wochen nach der Geburt.
Besonders Alleinerziehende Eltern sollten sich auf diese Fürsorgepflicht, die ausdrücklich durch die Verfassung vorgegeben ist, berufen und diese einfordern .
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