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18.11.2025 , 13:12 Uhr
Der Titel des Artikels ist irreführend. Laut Artikel hat das Gericht explizit bestätigt, dass die Polizei vor der AfD / vor Gefahren vor der freiheitlich demokratischen Grundordnung warnen darf. Die AfD ist gesichert rechtsextrem. Das ist ein wichtiges Detail.
Ich halte eine Änderung der Schlagzeile für angebracht und wichtig.
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