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07.12.2024 , 12:38 Uhr
Hallo Hugo! "Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler verdienen die Bundesminister derzeit ohne Ortszuschläge monatlich 17.990 Euro. In den ersten drei Monaten nach dem Ausscheiden stehen ihnen laut Gesetz die vollen Bezüge zu, danach erhalten sie für den restlichen Anspruchszeitraum die Hälfte. Somit hätte ein ehemaliger Minister – abhängig von zukünftigen Tätigkeiten – mindestens einen Anspruch auf etwa 81.000 Euro." ABER, SIE HABEN "PECH"; DASS SIE AUCH ABGEORDNETE SIND: "Im Fall des von Olaf Scholz entlassenen Finanzminister Christian Lindner sowie den daraufhin zurückgetretenen Ministern für Bildung und Justiz, Bettina Stark-Watzinger und Marco Buschmann gilt jedoch eine Besonderheit. Alle drei waren nicht nur Minister, sondern sind auch Bundestagsabgeordnete. Sie erhalten eine Abgeordnetendiät, bei ihnen greift entsprechend das Abgeordnetengesetz (Paragraf 29 Absatz 2). Demnach wird das Übergangsgeld stark gekürzt. Im ersten Monat um 80 Prozent bzw. maximal in Höhe der Diät, im zweiten Monat fällt es vollständig weg." (Quelle T-Online)
Also sie kosten uns zum Glück nicht so viel extra, weil sie dann ab dem zweiten Monat im Grunde "nur" ihre Abgeordnetenbezüge haben ...
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