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08.01.2015 , 11:43 Uhr
Man kann über die Veröffentlichung solcher Bilder streiten, aber die Behauptung, dass sie womöglich strafbar wäre, ist im vorliegenden Kontext hanebüchen. § 131 StGB, auf den der hier zitierte Anwalt Bezug nimmt, kennt eine klare Ausnahme für "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte".
Ich spreche mal von meinen Gefühlen: Mir ist gestern erst beim Betrachten des Videos wirklich bewusst geworden, was für grauenhafte Dinge sich da in Paris abgespielt haben. Insbesondere die deutschen Medien haben, obwohl sie oft als sensationslüstern beschrieben werden, die Tendenz, immer abstrakter zu berichten, immer mehr zu pixeln und wegzulassen. Drastische Bilder sind aber nicht per se unmoralisch, es kommt halt auf die Einordnung an, das berühmte Beispiel aus dem Vietnamkrieg ist ja bereits genannt worden.
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