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12.09.2024 , 11:54 Uhr
Eine Frage, die sich mir nicht erschließt:
Wenn jmd. aus Italien oder Österreich am Übertreten der Grenze zu Deutschland gehindert wird, befindet er sich nach wie vor in Italien oder Österreich. D.h. Österreich muss überhaupt niemanden "zurücknehmen", weil niemand das Land verlassen hat, und dann ist die Kooperation dieser Länder auch überhaupt nicht erforderlich.
Ob das wünschenswert oder klug ist, sei mal mit Absicht dahingestellt. Aber wo ist das Problem?
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