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18.12.2013 , 22:22 Uhr
Wo ist zu diesem Thema eigentlich die Meinung der taz? Gehören die Widersprüche und Klagen gegen den Beitragsbescheid wirklich in einen Nebensatz? Keine Informationen zur Grundgesetzwidrigkeit? Schwache Leistung, hübsch systemkonform.
Ein Artikel über brauchbare Klagebegründungen und den Verfahrensweg wäre hilfreich. Oder sind die taz-Leser inzwischen auch alle gleichgeschaltet?
zum Beitrag26.09.2013 , 21:34 Uhr
@FRITZ: Logischer Weise gibt es in anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei Entscheidungen zum Bundeswehreinsatz, andere Mehrheiten als beim Mindestlohn. Klar so weit?
Dat is dann Demmokratije!
zum Beitrag26.09.2013 , 21:31 Uhr
Sollte Demokratie nicht eigentlich so funktionieren? Mit Mehrheiten für Inhalte anstatt für parteipolitisches Taktieren? Hier hat sich ein Zeitfenster aufgetan, das es zu nutzen gilt, wer das nicht tut, hat sich bei mir für die nächsten Wahlen disqualifiziert.
zum Beitrag