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31.08.2024 , 19:17 Uhr
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist, wie der Name impliziert, für die Einhaltung der europäischen Menschenrechtskonvention zuständig. Diese ist also das Recht, was hier vom zuständigen Gericht ausgelegt wurde.
Dieses Recht hat der EGMR der Schweiz auch nicht eigenmächtig auferlegt oder erschaffen, es gilt deswegen in der Schweiz, weil die Schweiz die Konvention nunmal ratifiziert hat.
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