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08.08.2024 , 21:49 Uhr
Die Brisanz der entschwärzten RKI-Protokolle besteht darin, dass aus den Protokollen klar hervorgeht, dass die Politik anders als vielfach behauptet nicht der Wissenschaft (hier: dem RKI) gefolgt ist, sondern dass Vorgaben zu wesentlichen, eigentlich nur wissenschaftlich zu treffenden Beurteilungen direkt aus dem Ministerium kamen und dem RKI dann nur noch die Aufgabe zukam, diese (pseudo)wissenschaftlich zu bemänteln.
Dabei ging es keineswegs nur um Details, sondern wie z.B. bei der Einstufung der Gefährdungslage der Bevölkerung ebenso wie bei der Festlegung von Inzidenz-Grenzwerten um Entscheidungen, die weitreichende Folgen für das Ausmaß grundrechtseinschränkender Maßnahmen hatten. Gerichte haben sich bei ihrer Urteilsfindung in zahlreichen Verfahren darauf verlassen, dass die Corona-Maßnahmen, gegen die geklagt wurde, eine wissenschaftliche Grundlage hatten, und nun zeigt sich, dass das oftmals nicht der Fall war: Das RKI, das von den Gerichten in der Regel als wissenschaftlich und unabhängig arbeitender Gutachter betrachtet wurde, folgte selber politischen Vorgaben.
Dieses und vieles mehr, was hier der Begrenzung der Kommentare zum Opfer fällt, muss aufgearbeitet werden.
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