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05.09.2025 , 13:00 Uhr
Das Urteil mag ja formaljuristisch begründbar sein, aber mich wundert, dass sich der Vorsitzende Richter Markus Kenntner wundert, das für Beamte etwas anderes gelten könnte (?). Ich kenne Beamte/Beamtinnen, denen wurden die die Bezüge (da gehören auch Pensionen dazu) gekürzt, weil sie mit Promille am Steuer oder drei mal beim Schwarzfahren erwischt wurden. Das beamtenrechtliche Disziplinarrecht gibt das halt her. Sollte er eigentlich wissen. Das sog. außerdienstliche Verhalten gilt für Beamte immer und überall. (Die Vorstrafe leider nicht).
zum Beitrag18.08.2025 , 13:37 Uhr
Ja klar, Frau Klöckner. Nestlè und Mondelez sind so was ähnliches wie der Hofladen hier um die Ecke. Alle drei handeln mit Lebensmitteln. Das muss man doch dankbar sein.... So ist sie die Julia Klöckner, die nach meiner Einschätzung als polit-professionelles Präzisionswerkzeug erfolgreich den verlängerten Arm des Lobbyismus darstellt , auch als Ministerin dem Verbraucher Schaden zugefügt, den Klimawandel aussitzen wollte und sowieso jede Kritik dreist zurückweist .
zum Beitrag