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25.04.2024 , 16:19 Uhr
Ich bin über das Alter hinaus, von solch einer Regelung zu profitieren, finde sie aber absolut folgerichtig. Mit welchem Recht werden Eltern zu einer Zurücksetzung bei der Gehaltsstufe und geringeren Rente verurteilt als Kinderlose? Wozu soll es gut sein, Säuglinge und Kleinkinder in überfüllten Krippen und Kindergärten und bei gestressten ErzieherInnen (weil personell chronisch unterbesetzt) abzugeben, wenn Eltern gerne bereit sind, ihre Kinder selber zu betreuen und in dieser Zeit finanzielle Einbußen auf sich zu nehmen? Bindungsforschung schlägt schon lange Alarm. Im Interesse der Kinder bis zum Alter von 3 Jahren sollten Eltern nur dann gezwungen sein, voll arbeiten zu gehen, wenn es für ihren eigenen emotionalen Haushalt besser ist. Und das wiederum ist im Interesse der Gesamtgesellschaft. Die spart nämlich die Behandlungskosten von frühen Bindungsstörungen.
Übrigens geht es bei den Besoldungsstufen nur um Jahre, nicht um Erfahrungs- oder Leistungszeit. Auch mit einer Drittelstelle, falls es die gäbe, steige ich auf.
Ich wünsche der Klägerin Ausdauer, durch die Instanzen zu gehen, denn es geht die ganze Republik an und wird schlussendlich wohl beim Verfassungsgericht landen. Denn den Beklagten geht es nicht um Gerechtigkeit sondern um Geld.
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