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16.05.2025 , 14:53 Uhr
Es gibt eine sehr lange Liste von sachlich nüchternen Urteilen zahlreicher Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte die zu dem Schluss kommen dass es keine Gruppenverfolgung von türkischen Staatsbürgern allein wegen der kurdischen Volkszugehörigkeit in der Türkei gibt. Jede Asylbewerber/in muss glaubhaft gelten machen dass ihm/ihr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine individuelle Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe im Herkunftsland droht ohne dass sie auf Internen Schutz dort verwiesen werden kann. Das ist seit Jahrzehnten geltendes Recht in Deutschland was praktisch 1:1 aus der Genfer Flüchtlingskonvention abgeschrieben wurde. Geringe Anerkennungsquoten sind darauf zurückzuführen dass die gesetzlichen Vorrausetzungen für eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nur in wenigen Fällen vorliegen.
zum Beitrag15.05.2025 , 12:13 Uhr
Ich bin nach 19 Jahren Mitgliedschaft in der SPD in der Woche nach der Bundestagswahl ausgetreten. Hatte natürlich auch andere persönliche Gründe aber dass weder Lars Klingbeil noch Saskia Esken oder sonst jemand aus dem Parteivorstand den Anstand persönliche Verantwotung für dass schlechteste prozentualen Wahlergebnis seit 1890 zu übernehmen ist einfach untragbar. Die SPD Führungsspitze ist ein reines Karriernetzwerk die sich gegen Kritik und den offensichtlichen Niedergang der Partei längst selbst immunisiert hat. Ich habe nichts gegen Saskia Esken und habe sie damals auch gewählt aber sie hat in sechs Jahren nach meiner Meinung weder nach innen noch nach aussen irgendwas relevantes zu Stande gebracht. Das sich darüber beklagt dass viele Medien sie aber nicht Klingbeil runtergeschrieben haben ist nachvollziehbar aber blendet eben die Verantwortung des Vorstands für das Wahldebakel bequem aus
zum Beitrag14.05.2025 , 16:04 Uhr
Das ist zwar grundsätzlich richtig aber eine Beleidigung die gegen einen Amtsträger in Ausübung seines Dienstes gerichtet ist kann nicht nur diesen als Einzelperson angezeigt werden sondern auch gemäss Par. 194. Abs.3 StGB durch dessen Dienstherren also die verantwortliche Behörde.
zum Beitrag12.05.2025 , 15:36 Uhr
Ich war neunzehn Jahre einfaches Mitglied in der SPD und bin in der Woche nach der Bundestagswahl ausgetreten weil absolut niemand im Parteivorstand persönliche Verantwortung für das schlechteste Wahlergebnis seit 1890 übernommen hat. Die SPD Führungsspitze ist weitgehend ein reines Karriernetzwerk ohne echte Überzeugung und Prinzipien . Der korrumpierende Einfluss Putins auf die SPD von Schröder abwärt ist auch nie wirklich aufgearbeitet worden. Mein persönlicher Bruchpunkt war als Scholz im Januar auf einer Wahlkampf Veranstaltung in Gera die Unterstützung der Ukraine rhetorisch gegen sichere Renten ausgespielt hat um sich vor Ort anzubiedern
zum Beitrag09.05.2025 , 09:53 Uhr
Statistisch dürfte diese Maßnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit nur eine begrenzte Wirkung entfalten. Kontrollen der Bundespolizei werden nur stichprobenartig erfolgen können. Ein Schleuser der Asylsuchende in einem Fahrzeug nach Deutschland bringt hat weiterhin eine hohe Chance ungesehen durchzukommen voralledem auf Ausweichstrassen. Niemand außerhalb der AfD Propaganda will Deutschland tatsächlich einmauern. Die Kosten hierfür und die negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Verkehr und den Lebensalltag sehr vieler Menschen will in der Realität niemand umsetzen. Entscheidend bleibt faktisch ob Asylverfahren weiter möglich sind. Asylsuchende die irgendwo in Deutschland vor einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Aussenstelle des Bamfs erscheinen Könner weiter einen Asylantrag stellen.
zum Beitrag09.05.2025 , 09:37 Uhr
Ich halte es für überaus wahrscheinlich dass die Linke die Realität des Russischen Imperialismus und die daraus folgenden notwendigen verteidigungspolitischen Konsequenzen weiterhin konstant ausblenden und am unbedingten Pazifismus festhalten wird. Dies hat zudem mindestens drei parteipolitische Vorteile: Erstens kein erneuter Grundsatzkonflikt bei dem die Partei in der Gunst der Wählerinnen nur verlieren kann. Zweitens liefert das pazifistische Dogma eine Begründung für den unverzichtbaren Anspruch moralischer Überlegenheit der Linken über alle anderen Parteien. Drittens Die unbedingte Ablehnung aller Militäreinsätze der Bundeswehr, jeder Waffenlieferung oder Rüstungsausgaben ist der einfachste Weg um sicherzustellen dass die Linke niemals im Bund koalitionsfähig wird. Dass Idealbild der Linken wie sie reale politische Entscheidungen beeinflussen können bleibt effektiv dass einer Opposition die von der Regierung immer wieder für Einzelfragen gebraucht wird aber sich nicht selbst die Hände schmutzig machen muss.
zum Beitrag09.05.2025 , 09:17 Uhr
Die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze nach Polen, Tschechien oder Österreich ist nicht unbedingt eine Verletzung von Art.33 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) in welchem das Non-Refoulment Prinzip völkerrechtlich definiert wird. Entscheidend ist hierfür ob ein reales Risiko besteht dass ob Leben oder Freiheit der Betroffenen in diesen Ländern durch Verfolgung bedroht wird. Dass ist dürfte aber in allen Europäischen Transitstaaten praktisch nie der Fall sein. Nochmal zum Mitdenken dass Non-Refoulment Prinzip verbietet nicht jede Form von Zurückweisung oder Abschiebung so wie es gerne auch in der TAZ behauptet wird. Es verpflichtet den Staat nur zu prüfen ob die Zurückgewiesen durch die Abschiebung verfolgt werden. In der Realität dürfte diese Maßnahme ein Akt der Symbolpolitik bleiben denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden die meisten Asylsuchenden statistisch durchkommen. Wenn diese Menschen dann in irgendeiner deutschen Stadt vor einer Landeserstaufnahmeeinrichtung oder Außenstelle des Bamfs auftauchen bekommen sie immer noch ein Asylverfahren. Der wahre Knackpunkt wäre ein vom neuen Innenminister erlassener Antragsstopp.
zum Beitrag09.05.2025 , 09:04 Uhr
Es wäre sehr wünschenswert wenn auch überaus unwahrscheinlich dass die Linke in der Aussen- und Sicherheitspolitik die notwendigen Konsequenzen aus der realen Bedrohung von Putins Imperialismus ziehen wird. Mehr als Lippenbekenntnisse zur Ablehnung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat es seit 2022 nicht gegeben und allzu schnell schließt sich dann bei allzuvielen Linken die Ausrede an dass die Ukraine, die USA, die NATO irgendwie doch schuld sind. Wer Putins offensichtliches Ziel einer Imperialistischen Vernichtung der ukrainischen Unabhängigkeit nicht als solches erkennen und benennen will weil es nichts in Weltbild passt macht sich selbst blind und mitverantwortlich bei der Desinformationskampagne des Kremls. Auch der im Linken Diskurs vorherrschende Glauben an die Methoden der Friedenspädagogik ist hier gänzlich ungeeignet. An diesem Krieg ist nur einer Schuld. Putin und der will seit drei Jahren keinen Frieden. Wer es ablehnt die Ukraine militärisch zu unterstützen der lehnt das Recht auf Selbstverteidigung ab und liefert die Angegriffenen der nicht vorhandenen Gnade des Aggressors aus.
zum Beitrag11.04.2025 , 16:14 Uhr
Die gesetzlichen Regelungen einer Arbeitserlaubnis für Asylbewerber stehen in Art.61 AsylG. Grundsätzlich ist Asylbewerbern die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen nach einer Verfahrensdauer von mehr als sechs Monaten eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Das Gesetz sieht aber Möglichkeiten der Einschränkung in bestimmten Fällen vor, wenn zum Beispiel der Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde.
zum Beitrag08.04.2025 , 18:17 Uhr
Wie kommen sie eigentlich zu der simplen Gleichsetzung Abschiebung = Rassismus? Wenn eine Asylbewerberin weder die gesetzlichen Vorrausetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllt und der Asylberechtigung und der Subsidiären Schutzberechtigung und eines Abschiebungsverbotes und eines Abschiebungshindernisses, wenn also keine der gesetzlichen Schutznormen auf eine ausländische StaatsbürgerIn zutreffen, dass die daraus folgende rechtliche Konsequenz einer Ausreiseaufforderung, die mit einer Abschiebungsandrohung verbunden wird ein Akt des Rassismus sei?
zum Beitrag04.04.2025 , 19:53 Uhr
Jede ausländische Staatsangehörige die in Deutschland einen Asylantrag stellt erhält ein Asylverfahren mit allen gesetzlichen Ansprüchen die damit verbunden sind, einschließlich eines Klagerechts vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Jede Asylbewerberin erhält eine persönliche Anhörung, welche mehrere Stunden dauern können in denen er oder sie ihren Fall vorbringen kann. Das die genannte Person ihre zweifache Ablehnung auf den Dolmetscher schiebt ist mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eine rein subjektive Schutzbehauptung. Wenn die gesetzlichen Vorrausetzungen für eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht glaubhaft vorliegen muss diese abgelehnt werden.
zum Beitrag04.04.2025 , 19:43 Uhr
Das beste was die kurdische Partei in "Rohjava" realistischerweise erreichen kann ist ein geregelter Autonomiestatus innerhalb Syriens, vergleichbar mit der Autonomen Region Kurdistan im Irak. Ein Bruch des gerade geschlossenen Abkommens oder die Ausrufung eines Unabhängigen Staates wird von der Türkei aber auch den neuen Machthabern in Damaskus einen willkommen Vorwand zum Angriff liefern. Ich bezweifel auch stark dass nach 12 Jahren Bürgerkrieg und Interventionen der Türkei in der kurdischen Bevölkerung grosse Unterstützung zu finden sein wird allein für nationalistische Prinzipien einen aussichtslosen Kampf zu führen.
zum Beitrag03.04.2025 , 10:47 Uhr
Ich bin selbst Beamter in einer Bundesbehörde und habe für diese Entlassung volles Verständnis. Derartige Aussagen im Internet sind mit dem Mäßigungsgebot nicht zu vereinbaren. Es ist auch jenseits aller sachlichen Kritik an der gegenwärtigen israelischen Regierungskoalition wenn man den Staat Israel vollkommen polemisch als "genozidales Apartheidssystem" bezeichnet. Eine derartig hetzerische Darsteinellung ist gleichzusetzen mit einem Aufruf zur Zerstörung des Staates Israel und das kann kein Ministerium einem oder einer Beamtin durchgehen lassen
zum Beitrag13.03.2025 , 17:24 Uhr
Schutzsuchende haben seit vielen Jahrzehnten die Pflicht an ihrem Asylverfahren mitzuwirken indem sie die Gründe warum sie außerhalb ihres Herkunftsstaates Schutz suchen selbst im Rahmen einer persönlichen Anhörung erklären müssen. Das ist nichts neues und auch keine Entrechtung von Schutzsuchenden
zum Beitrag13.03.2025 , 16:52 Uhr
Eine Verfassungsnorm gilt immer vollständig. Nicht nur der Teilsatz der einem persönlich gefällt. Der Art 16GG ist ein klassischer Kompromiss. Willkürlichen Entzug der Staatsbürgerschaft ist verboten .Gesetzlich geregelter Verlust aber erlaubt solange die Betroffenen nicht Staatenlos werden. Eigentlich ganz klar Im Unterschied zur NS Herrschaft steht Betroffenen der Rechtssweg offen. Ein modernes offenes Staatsbürgerschaftsrecht das zahlreiche Möglichkeiten des Erwerbs der Deutschen Staatsbürgerschaft ermöglicht muss logischerweise auch die Möglichkeit eines Verlustes derselben regeln.
zum Beitrag13.03.2025 , 16:07 Uhr
Die rechtliche Beurteilung der Asylanträge von Menschen denen bereits in einem anderen Europäischen Land die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde ist von der Dublin-Verordnung unberührt. Das ist eine Frage der Unzulässigkeit nach Art.29 AsylG. Insbesondere Griechenland war in den vergangenen Jahren sehr großzügig Menschen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen und dann ihnen Konvetionspässe auf Antrag auszustellen womit diese wie Griechische Staatsbürger innerhalb der EU erstmal frei reisen können. Eine Flucht vor Verfolgung in Griechenland ist dass natürlich nicht sondern eine Sekundärmigration aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen. Die erneuten Asylanträge dieser Menschen sind dann aber in der Regel Unzulässig da ihnen bereits die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt haben. Da Pro-Asyl aber effektiv ein unbeschränktes individuelles Freizügigkeitsrecht ohne jede rechtliche Begrenzungen vertritt werden solche seit langem bestehenden Normen die eben auch zum Flüchtlingssrecht gehören umgedeutet oder missachtet
zum Beitrag13.03.2025 , 14:57 Uhr
Völlig richtig. Die Autorin reproduziert im Prinzip nur dass altbekannte passiv aggressive Abwehrverhalten sehr vieler Menschen die auf Kritik an einem bestimmten Konsumverhalten (Fleisch/Zigaretten/Vielflieger etc.) den Kritisierenden rhetorisch entgegnen dass ihre Kritik allein deswegen schon keine Gültigkeit hat weil sie ja selbst irgendwas konsumieren. Sich nur für das Produkt aber nicht den Produzenten, die Produktionsbedigungen und dessen Auswirkungen zu interessieren ist halt eine Einstellung die Frau Lagozinski mit sehr sehr vielen Menschen in unserer Gesellschaft teilt. Neben vielen anderen Kritikpunkten an Musk finde ich auch den absolut selbstherrlichen Umgang von Tesla mit Angstellten zum Kübeln.
zum Beitrag13.03.2025 , 09:55 Uhr
Die Argumentation des Artikel ist absolut nicht überzeugend. Wenn irgendwann jemals einen Konsumenten Boykott moralisch gerechtfertigt sein kann dann jetzt gegen Tesla. Elon Musk macht den Hitler Gruss und wirbt für die AfD und andere Rechtsextreme weltweit. Er reist gerade mit Trumps Billigung den Sozialstaat in den USA ab zu Lasten der Schwächsten mit der offensichtlichen Zielsetzung einer vollständigen Privatisierung und vieles mehr. Sinkende Verkaufszahlen und Aktienkurse von Tesla sind wichtig um Musks Machtanspruch zu begrenzen. Im Gegensatz zu anderen Konsumenten Boykott- Aufrufen wird niemand mit schmalem Geldbeute finanziell unverhältnismäßig belastet. Der Nichtkauf eines ausgesprochenen Luxus Produkts Tesla Autos für jeden zu verkraften und es gibt auch Alternativen
zum Beitrag07.03.2025 , 20:14 Uhr
Der Vergleich des Nato Doppelschluss mit der Lage heute ist völlig sachfremd. Wie kann man nach drei Jahren Krieg so blind sein? Die Sowjetunion der 1970er und 1980er war ein saturiertes Imperium dass versuchte dass Herrschaftsgebiet zusammen zuhalten was sie im und nach dem 2ten Weltkrieg geschaffen haben. So konnte die gegenseitige Abschreckung funktionieren weil sowohl die Nato als auch der Warschauer Pakt die Grenzen von 1945 grundsätzlich akzeptiert haben. Putin ist ein aggressiver Kriegstreiber der dieses Herrschaftsgebiet ser Sowjetunion in dem er aufgewachsen ist wieder haben will Er hat vollkommen klar und offen gesagt dass Belarus und die Ukraine keine eigenen Nationen für ihn sind. Das alle Nato Soldaten aus den ehemaligen Waschauer Pakt Staaten abziehen sollen. Es ist moralisch, rechtlich und politiscj vollkommen inakzeptabel die Ukraine diesem Tyrannen zu opfern und das Selbstbestimmungsrecht der Menschen Estlands, Lettland, Litauen, Polens, Tschechiens, der Slowakei, Ungarns, Rumäniens und Bulgariens gleich mit. Die Menschen in diesen Staaten wissen ganz genau dass Putins Angebot nur aus Unterwerfung oder Eroberung besteht. Dass wollen sie gut heißen?
zum Beitrag07.03.2025 , 08:46 Uhr
Die gegenwärtigen Wartezeiten in Asylverfahren liegen an der Masse von mehr als 500000 neuen Erstanträgen 2023/24 und der Zahl der Mitarbeiter des Bamf die jeden Einzelfall bearbeiten müssen. Da kommt es bedauerlicherweise zu Wartezeiten für die Anhörung von mehr als einem Jahr. Wer sich erinnert der kann leicht recherchieren dass der Ende des letzten Jahres entlassene Finanzminister zu Beginn der Ampel noch versuchte durchzusetzen dass alle Bundesbehörden Personal abbauen sollten und nur zögerlich weitere neue befristete Stellen für das Bamf 2023 genehmigt hat. Politische Entscheidungen haben langfristige Folgen für Verwaltungsverfahren.
zum Beitrag10.02.2025 , 21:06 Uhr
Was sowohl Winkler als auch der Autor dieses Artikels wieso viele andere übersieht ist das Artikel 16 (a) immer nur eine von mehreren relevanten Rechtsnormen für Schutzsuchende war und ist. Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde international 1951 verabschiedet und die Bundesrepublik hat sie bereits im gleichen Jahr ratifiziert und die Europäische Menschenrechtskonvention 1952. Diese beiden internationalen Verträge waren und sind von der sogenannten Asylreform von 1993 und der Einführung der sogenannten Drittstaatenregel völlig unberührt. Da internationales Recht und Völkerrechtliche Verträge über dem nationalen Recht stehen. Ebenso der aus dem EU Recht abgeleitete Subsidiäre Schutz. Das seit 1993 kein Asylbewerber der über dem Landweg einreist politisches Asyl erhält interessiert praktisch nur Rechts- und Linkspopulisten den es verhindert weder legale Asylverfahren noch daraus folgende Schutzgewährungen in Deutschland. Menschen mit begründeter Furcht in ihrem Herkunftland können Flüchtlingsschutz erhalten. Die Rechtsfolge in Form eines dreijährigen Aufenthaltstitels sind exakt identisch wie bei einer Asylgewährung.
zum Beitrag30.10.2024 , 09:47 Uhr
Absolut richtig. 1947/48 beim Teilungsplan der UN für das Mandatsgebiet hat niemand von Palästinensern gesprochen nur von Arabern oder Muslimen. Die Grenzen des Gaza Streifen wurden durch Ägypten und die der Westbank durch Jordanien militärisch geschaffen, welche es aber ablehnten der dort lebenden muslimischen Bevölkerung die Staatsbürgerschaft zu geben. Die Idee eines Palästinensischen Volkes wurde erst durch die UNRWA, militante Organisationen wie die PLO, sowie Ägypten-Jordanien-Syrien-Libanon sowie die anderen Staaten der Region geschaffen um die Flüchtlinge von 47/48 auszugrenzen und ein Druckmittel gegen Israel zu schaffen. Man stelle sich nur mal zum Vergleich die Absurdität vor, die Bundesrepublik hätte nach dem zweiten Weltkrieg Millionen von Flüchtlingen aus Schlesien, Preußen, dem Sudetenland etc. nicht als deutsche Staatsbürger anerkannt, sondern eben nur als Flüchtlinge um Druck auf Polen oder die CSSR auszuüben und für deren elementare Versorgung die UN einspringen zu lassen. Absurd. Genauso wie die fortwährende Existenz der UNRWA
zum Beitrag20.03.2024 , 23:37 Uhr
Woher nehmen sie die naive Annahme Putins Russland hat seine Absicht geändert den Krieg militärisch zu gewinnen und die Ukraine als Nation zu vernichten? Putin hat sein Ziel die Ukraine zu "entnazifizieren" mit keinem Wort zurückgenommen. Das einzige was ihn davon abhält ist der erfolgreiche militärische Widerstand der Ukrainischen Streitkräfte. Dieser Widerstand ist absolut auf eine kontinuierliche militärische Unterstützung Europas, Amerikas und anderer Staaten abhängig denen die Internationale Ordnung noch etwas bedeutet. Es ist absolut nicht ausgemacht dieser Krieg in einem Waffenstillstand endet solange der Eroberungs- und Vernichtungswillen Russlands gebrochen ist. Solange Putin an der Macht ist und glaubt gewinnen zu können wird er nicht aufhören so viel Land und Menschen der Ukraine zu verschlingen wie er kann.
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