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11.04.2025 , 16:14 Uhr
Die gesetzlichen Regelungen einer Arbeitserlaubnis für Asylbewerber stehen in Art.61 AsylG. Grundsätzlich ist Asylbewerbern die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen nach einer Verfahrensdauer von mehr als sechs Monaten eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Das Gesetz sieht aber Möglichkeiten der Einschränkung in bestimmten Fällen vor, wenn zum Beispiel der Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde.
zum Beitrag08.04.2025 , 18:17 Uhr
Wie kommen sie eigentlich zu der simplen Gleichsetzung Abschiebung = Rassismus? Wenn eine Asylbewerberin weder die gesetzlichen Vorrausetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllt und der Asylberechtigung und der Subsidiären Schutzberechtigung und eines Abschiebungsverbotes und eines Abschiebungshindernisses, wenn also keine der gesetzlichen Schutznormen auf eine ausländische StaatsbürgerIn zutreffen, dass die daraus folgende rechtliche Konsequenz einer Ausreiseaufforderung, die mit einer Abschiebungsandrohung verbunden wird ein Akt des Rassismus sei?
zum Beitrag04.04.2025 , 19:53 Uhr
Jede ausländische Staatsangehörige die in Deutschland einen Asylantrag stellt erhält ein Asylverfahren mit allen gesetzlichen Ansprüchen die damit verbunden sind, einschließlich eines Klagerechts vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Jede Asylbewerberin erhält eine persönliche Anhörung, welche mehrere Stunden dauern können in denen er oder sie ihren Fall vorbringen kann. Das die genannte Person ihre zweifache Ablehnung auf den Dolmetscher schiebt ist mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eine rein subjektive Schutzbehauptung. Wenn die gesetzlichen Vorrausetzungen für eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht glaubhaft vorliegen muss diese abgelehnt werden.
zum Beitrag04.04.2025 , 19:43 Uhr
Das beste was die kurdische Partei in "Rohjava" realistischerweise erreichen kann ist ein geregelter Autonomiestatus innerhalb Syriens, vergleichbar mit der Autonomen Region Kurdistan im Irak. Ein Bruch des gerade geschlossenen Abkommens oder die Ausrufung eines Unabhängigen Staates wird von der Türkei aber auch den neuen Machthabern in Damaskus einen willkommen Vorwand zum Angriff liefern. Ich bezweifel auch stark dass nach 12 Jahren Bürgerkrieg und Interventionen der Türkei in der kurdischen Bevölkerung grosse Unterstützung zu finden sein wird allein für nationalistische Prinzipien einen aussichtslosen Kampf zu führen.
zum Beitrag03.04.2025 , 10:47 Uhr
Ich bin selbst Beamter in einer Bundesbehörde und habe für diese Entlassung volles Verständnis. Derartige Aussagen im Internet sind mit dem Mäßigungsgebot nicht zu vereinbaren. Es ist auch jenseits aller sachlichen Kritik an der gegenwärtigen israelischen Regierungskoalition wenn man den Staat Israel vollkommen polemisch als "genozidales Apartheidssystem" bezeichnet. Eine derartig hetzerische Darsteinellung ist gleichzusetzen mit einem Aufruf zur Zerstörung des Staates Israel und das kann kein Ministerium einem oder einer Beamtin durchgehen lassen
zum Beitrag13.03.2025 , 17:24 Uhr
Schutzsuchende haben seit vielen Jahrzehnten die Pflicht an ihrem Asylverfahren mitzuwirken indem sie die Gründe warum sie außerhalb ihres Herkunftsstaates Schutz suchen selbst im Rahmen einer persönlichen Anhörung erklären müssen. Das ist nichts neues und auch keine Entrechtung von Schutzsuchenden
zum Beitrag13.03.2025 , 16:52 Uhr
Eine Verfassungsnorm gilt immer vollständig. Nicht nur der Teilsatz der einem persönlich gefällt. Der Art 16GG ist ein klassischer Kompromiss. Willkürlichen Entzug der Staatsbürgerschaft ist verboten .Gesetzlich geregelter Verlust aber erlaubt solange die Betroffenen nicht Staatenlos werden. Eigentlich ganz klar Im Unterschied zur NS Herrschaft steht Betroffenen der Rechtssweg offen. Ein modernes offenes Staatsbürgerschaftsrecht das zahlreiche Möglichkeiten des Erwerbs der Deutschen Staatsbürgerschaft ermöglicht muss logischerweise auch die Möglichkeit eines Verlustes derselben regeln.
zum Beitrag13.03.2025 , 16:07 Uhr
Die rechtliche Beurteilung der Asylanträge von Menschen denen bereits in einem anderen Europäischen Land die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde ist von der Dublin-Verordnung unberührt. Das ist eine Frage der Unzulässigkeit nach Art.29 AsylG. Insbesondere Griechenland war in den vergangenen Jahren sehr großzügig Menschen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen und dann ihnen Konvetionspässe auf Antrag auszustellen womit diese wie Griechische Staatsbürger innerhalb der EU erstmal frei reisen können. Eine Flucht vor Verfolgung in Griechenland ist dass natürlich nicht sondern eine Sekundärmigration aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen. Die erneuten Asylanträge dieser Menschen sind dann aber in der Regel Unzulässig da ihnen bereits die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt haben. Da Pro-Asyl aber effektiv ein unbeschränktes individuelles Freizügigkeitsrecht ohne jede rechtliche Begrenzungen vertritt werden solche seit langem bestehenden Normen die eben auch zum Flüchtlingssrecht gehören umgedeutet oder missachtet
zum Beitrag13.03.2025 , 14:57 Uhr
Völlig richtig. Die Autorin reproduziert im Prinzip nur dass altbekannte passiv aggressive Abwehrverhalten sehr vieler Menschen die auf Kritik an einem bestimmten Konsumverhalten (Fleisch/Zigaretten/Vielflieger etc.) den Kritisierenden rhetorisch entgegnen dass ihre Kritik allein deswegen schon keine Gültigkeit hat weil sie ja selbst irgendwas konsumieren. Sich nur für das Produkt aber nicht den Produzenten, die Produktionsbedigungen und dessen Auswirkungen zu interessieren ist halt eine Einstellung die Frau Lagozinski mit sehr sehr vielen Menschen in unserer Gesellschaft teilt. Neben vielen anderen Kritikpunkten an Musk finde ich auch den absolut selbstherrlichen Umgang von Tesla mit Angstellten zum Kübeln.
zum Beitrag13.03.2025 , 09:55 Uhr
Die Argumentation des Artikel ist absolut nicht überzeugend. Wenn irgendwann jemals einen Konsumenten Boykott moralisch gerechtfertigt sein kann dann jetzt gegen Tesla. Elon Musk macht den Hitler Gruss und wirbt für die AfD und andere Rechtsextreme weltweit. Er reist gerade mit Trumps Billigung den Sozialstaat in den USA ab zu Lasten der Schwächsten mit der offensichtlichen Zielsetzung einer vollständigen Privatisierung und vieles mehr. Sinkende Verkaufszahlen und Aktienkurse von Tesla sind wichtig um Musks Machtanspruch zu begrenzen. Im Gegensatz zu anderen Konsumenten Boykott- Aufrufen wird niemand mit schmalem Geldbeute finanziell unverhältnismäßig belastet. Der Nichtkauf eines ausgesprochenen Luxus Produkts Tesla Autos für jeden zu verkraften und es gibt auch Alternativen
zum Beitrag07.03.2025 , 20:14 Uhr
Der Vergleich des Nato Doppelschluss mit der Lage heute ist völlig sachfremd. Wie kann man nach drei Jahren Krieg so blind sein? Die Sowjetunion der 1970er und 1980er war ein saturiertes Imperium dass versuchte dass Herrschaftsgebiet zusammen zuhalten was sie im und nach dem 2ten Weltkrieg geschaffen haben. So konnte die gegenseitige Abschreckung funktionieren weil sowohl die Nato als auch der Warschauer Pakt die Grenzen von 1945 grundsätzlich akzeptiert haben. Putin ist ein aggressiver Kriegstreiber der dieses Herrschaftsgebiet ser Sowjetunion in dem er aufgewachsen ist wieder haben will Er hat vollkommen klar und offen gesagt dass Belarus und die Ukraine keine eigenen Nationen für ihn sind. Das alle Nato Soldaten aus den ehemaligen Waschauer Pakt Staaten abziehen sollen. Es ist moralisch, rechtlich und politiscj vollkommen inakzeptabel die Ukraine diesem Tyrannen zu opfern und das Selbstbestimmungsrecht der Menschen Estlands, Lettland, Litauen, Polens, Tschechiens, der Slowakei, Ungarns, Rumäniens und Bulgariens gleich mit. Die Menschen in diesen Staaten wissen ganz genau dass Putins Angebot nur aus Unterwerfung oder Eroberung besteht. Dass wollen sie gut heißen?
zum Beitrag07.03.2025 , 08:46 Uhr
Die gegenwärtigen Wartezeiten in Asylverfahren liegen an der Masse von mehr als 500000 neuen Erstanträgen 2023/24 und der Zahl der Mitarbeiter des Bamf die jeden Einzelfall bearbeiten müssen. Da kommt es bedauerlicherweise zu Wartezeiten für die Anhörung von mehr als einem Jahr. Wer sich erinnert der kann leicht recherchieren dass der Ende des letzten Jahres entlassene Finanzminister zu Beginn der Ampel noch versuchte durchzusetzen dass alle Bundesbehörden Personal abbauen sollten und nur zögerlich weitere neue befristete Stellen für das Bamf 2023 genehmigt hat. Politische Entscheidungen haben langfristige Folgen für Verwaltungsverfahren.
zum Beitrag10.02.2025 , 21:06 Uhr
Was sowohl Winkler als auch der Autor dieses Artikels wieso viele andere übersieht ist das Artikel 16 (a) immer nur eine von mehreren relevanten Rechtsnormen für Schutzsuchende war und ist. Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde international 1951 verabschiedet und die Bundesrepublik hat sie bereits im gleichen Jahr ratifiziert und die Europäische Menschenrechtskonvention 1952. Diese beiden internationalen Verträge waren und sind von der sogenannten Asylreform von 1993 und der Einführung der sogenannten Drittstaatenregel völlig unberührt. Da internationales Recht und Völkerrechtliche Verträge über dem nationalen Recht stehen. Ebenso der aus dem EU Recht abgeleitete Subsidiäre Schutz. Das seit 1993 kein Asylbewerber der über dem Landweg einreist politisches Asyl erhält interessiert praktisch nur Rechts- und Linkspopulisten den es verhindert weder legale Asylverfahren noch daraus folgende Schutzgewährungen in Deutschland. Menschen mit begründeter Furcht in ihrem Herkunftland können Flüchtlingsschutz erhalten. Die Rechtsfolge in Form eines dreijährigen Aufenthaltstitels sind exakt identisch wie bei einer Asylgewährung.
zum Beitrag30.10.2024 , 09:47 Uhr
Absolut richtig. 1947/48 beim Teilungsplan der UN für das Mandatsgebiet hat niemand von Palästinensern gesprochen nur von Arabern oder Muslimen. Die Grenzen des Gaza Streifen wurden durch Ägypten und die der Westbank durch Jordanien militärisch geschaffen, welche es aber ablehnten der dort lebenden muslimischen Bevölkerung die Staatsbürgerschaft zu geben. Die Idee eines Palästinensischen Volkes wurde erst durch die UNRWA, militante Organisationen wie die PLO, sowie Ägypten-Jordanien-Syrien-Libanon sowie die anderen Staaten der Region geschaffen um die Flüchtlinge von 47/48 auszugrenzen und ein Druckmittel gegen Israel zu schaffen. Man stelle sich nur mal zum Vergleich die Absurdität vor, die Bundesrepublik hätte nach dem zweiten Weltkrieg Millionen von Flüchtlingen aus Schlesien, Preußen, dem Sudetenland etc. nicht als deutsche Staatsbürger anerkannt, sondern eben nur als Flüchtlinge um Druck auf Polen oder die CSSR auszuüben und für deren elementare Versorgung die UN einspringen zu lassen. Absurd. Genauso wie die fortwährende Existenz der UNRWA
zum Beitrag20.03.2024 , 23:37 Uhr
Woher nehmen sie die naive Annahme Putins Russland hat seine Absicht geändert den Krieg militärisch zu gewinnen und die Ukraine als Nation zu vernichten? Putin hat sein Ziel die Ukraine zu "entnazifizieren" mit keinem Wort zurückgenommen. Das einzige was ihn davon abhält ist der erfolgreiche militärische Widerstand der Ukrainischen Streitkräfte. Dieser Widerstand ist absolut auf eine kontinuierliche militärische Unterstützung Europas, Amerikas und anderer Staaten abhängig denen die Internationale Ordnung noch etwas bedeutet. Es ist absolut nicht ausgemacht dieser Krieg in einem Waffenstillstand endet solange der Eroberungs- und Vernichtungswillen Russlands gebrochen ist. Solange Putin an der Macht ist und glaubt gewinnen zu können wird er nicht aufhören so viel Land und Menschen der Ukraine zu verschlingen wie er kann.
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