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05.03.2025 , 16:29 Uhr
Ich halte die Argumentation auch für etwas zu einfach. Wäre es denn ebenso denkbar, dass der alte Bundestag beschließt, dass er erst nach einem Jahr oder auch einfach gar nicht durch den neuen abzulösen, gar Wahlen als solche und ebenfalls rückwirkend abzuschaffen seien? Natürlich ein übertriebenes Beispiel, das mir aber dennoch aufzuzeigen scheint, dass die rein formale Argumentation hier nicht genügt – und um genau solche etwas diffizileren Fragen zu beantworten, haben wir das Bundesverfassungsgericht. (Natürlich klemmt auch diese Argumentation etwas, da ein solcher Beschluss weder einem alten noch einem neuen Bundestag gelingen dürfte. Davon abgesehen geht das aber eben aus demokratietheoretischer Sicht nicht, und mir scheint, auch bei der hier vorliegenden Frage spielen demokratietheoretische Erwägungen eine Rolle.) Und abschließend scheint mir doch *gerade* für eine längerfristige Entscheidung eine demokratische Legitimation notwendig, die eben mit Blick auf die gerade erst durchgeführte Wahl offensichtlich nicht gegeben ist.
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