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12.01.2024 , 14:30 Uhr
Völkermord liegt schon dann nicht vor, soweit zivile Opfer in einer militärischen Auseinandersetzung unvetmeidbar sind. Die Bedndigung der militärischen Operation kann nicht verlangt werden. Kriegsverbrechen liegen aber vor, wenn eine kriegführendeParteisich hinter Zivilisten verstecken, wie zB in Tunnelb unter Wohngebieten, mit Raketenrampen in Kindergärten und Stützpunkten in Krankenhäusern. Belgien wäre gut beraten, Klage gegen die Hamas zu erheben mit dem Antrag, diese zu verbieten.
zum Beitrag12.01.2024 , 14:26 Uhr
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