Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
12.01.2024 , 12:57 Uhr
Was soll das Ganze? Weder wird sich Israel von einem Schuldspruch beeindrucken lassen, noch wird dies den Palästinensern nützen.
Ich bestreite gar nicht das Recht der Palästinenser um das Land zu kämpfen. Ohne Terror. In Uniform.
Aber es ist sinnlos. Sie haben keine Chance. Sie haben keine wirklichen Verbündeten. Es gibt keine Solidarität unter den Arabern.
Ihre einzige Chance ist, die Realität zu akzeptieren, eine funktionierende Verwaltung aufzubauen, auf Terror und Krieg zu verzichten. Und sich dann in Israel Verbündete zu suchen. Da gibt es nämlich Leute, die durchaus in Frieden mit den Arabern leben wollen.
zum Beitrag12.01.2024 , 12:20 Uhr
Was soll das Ganze? Weder wird sich Israel von einem Schuldspruch beeindrucken lassen, noch wird dies den Palästinensern nützen.
Ich bestreite gar nicht das Recht der Palästinenser um das Land zu kämpfen. Ohne Terror. In Uniform. Aber es ist sinnlos. Sie haben keine Chance. Sie haben keine wirklichen Verbündeten. Es gibt keine Solidarität unter den Arabern.
Ihre einzige Chance ist, die Realität zu akzeptieren, eine funktionierende Verwaltung aufzubauen, auf Terror und Krieg zu verzichten. Und sich dann in Israel Verbündete zu suchen. Da gibt es nämlich Leute, die durchaus in Frieden mit den Arabern leben wollen.
zum Beitrag05.01.2024 , 07:27 Uhr
Irgendwie riecht das mal wieder nach einem Kuhhandel, bei dem sich das Land wie gewohnt über den Tisch ziehen lässt. Der Grundstückseigentümer bekommt das Recht spürbar mehr zu bauen, als das Baurecht bisher hergibt. Der damit verbundene Wertgewinn des Baugrundstücks wird aber nicht zu Gunsten des Landes abgeschöpft, sondern es gibt nur "Verpflichtungen" einen Teil der Flächen zu Vorzugskonditionen an jemanden zu vermieten. Die Verwaltung vergisst es dann oder es geht irgendwo nicht nachvollziehbar im Behördengang verloren, diese Verpflichtungen dauerhaft z.B. durch Eintragung von Dienstbarkeiten und Rückauflassungsvormerkungen im Rang vor den Grundpfandrechten zu sichern. In den Verträgen werden Fehler gemacht, so dass vereinbarter Schadenersatz oder Rückauflassung bei Nichterfüllung der "Verpflichtungen" nicht durchgesetzt werden kann. Muss dass denn immer wieder so ablaufen?
zum Beitrag