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01.11.2023 , 17:44 Uhr
Man soll ja jetzt auch nicht wegen jeder kleinen Änderung der Beweislage wieder neu anklagen dürfen. Sollte nur gehen wenn eben mit der Neuanklage es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung kommt wie eben DNA Spuren am Opfer, die stark darauf hindeuten, dass man es war und auch nur bei Mord. Für 99,9% der Fälle soll sich so nix ändern. Das ist ja schon, wie auch gesagt, nur recht selten, dass es zusowas kommt.
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