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01.11.2023 , 22:25 Uhr
Das was sie als kompliziert bezeichnen, ist ein bedeutendes Merkmal eines Rechtsstaates, das in fast allen Demokratien seit dem römischen Reich gilt. Unrechtsstaaten halten von Rechtssicherheit wenig, und passen unliebige Urteile beliebig an. Der Verdächtige wurde vor 40 Jahren freigesprochen, da ihm eine Anwesenheit am Tatort nicht nachweisbar war. Die damaligen Verfolgungsbehörden müssen sich fragen, warum sie damals trotzdem Anklage erhoben haben. Hätten sie es nicht getan, könnte der Mann heute mit besseren Beweisen angeklagt werden.
zum Beitrag01.11.2023 , 09:03 Uhr
Irrsinn ist in ihrem Beispiel eher, dass ein Mensch ohne hinreichende Beweise überhaupt angeklagt wurde. Sie gehen apriori davon aus, dass die Behören immer schon den richtigen in Verdacht haben, es aber nur an Beweisen mangelt. Aber was ist, wenn ein Unschuldiger auf der Anklagebank sitzt? Den könnten sie trotz seiner Unschuld quasi unbegrenzt oft mit neuen Verfahren in gleicher Sache überziehen. Und hier liegt das Missbrauchspotential.
zum Beitrag01.11.2023 , 08:35 Uhr
Aus diesem Grund sollten Verfolgungsbehörden nur dann Anklage erheben, wenn ausreichend Beweise vorliegen und Gerichte den Prozess nur eröffnen, wenn eine hinreichende Aussicht auf Verurteilung besteht. Durch die Aushebelung des Grundrechts auf Mehrfachbestrafung hätten Staatsanwaltschaften problemlos auch mit sehr wenig Beweislast anklagen können, da man im Nachhinein ja bei jedem neuen Beweis wieder neu hätte anklagen können. Und bei Mord bedeutet das für den Verdächtigten jeden mal wieder lange Untersuchungshaft und ein zerstörtes Leben, selbst wenn er letztendlich wirklich unschuldig ist. Insofern kann ich das Urteil absolut nachvollziehen. Auch bei kleineren Straftaten und Vergehen würde kein Bürger Verständnis dafür haben, wenn er nach einem Freispruch ständig wieder in der gleichen Sache neu angeklagt würde. Die Art der Straftat ändert am Unrecht nichts.
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