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22.11.2024 , 11:54 Uhr
1. " Inhalte der Anklage und auch Belege dafür nicht übergeben werden" Was meinst Du damit? "Secret" heisst in diesem Fall wohl, dass die vorläufigen Ermittlungsergebnisse und die "beiden Fälle" nicht der Öffentlichkeit vorgestellt werden, weil das eine unmittelbare Gefährdung von Zeugen bedeuten würde. Sogar der Chefermittler des ICC, Khan, wird seit der offiziellen Beantragung von Haftbefehlen zu diesem Fall von der israelischen Seite eingeschüchtert und auch offen mit Attentaten bedroht.
"ohne gültigen Durchsuchungs- und Haftbefehl diese nicht gültig sein dürften" Klingt nach einer schlecht programmierten Übersetzungs-KI. Der ICC hat keine eigenen weisungsgebundenen Exekutivkräfte, kann daher auch weder Verhaftungen, noch "Hausdurchsuchungen" selbst vornehmen. Das macht die Haftbefehle aber keinesfalls "ungültig".
Und zum Schluss weise ich vorsichtshalber mal daraufhin, dass "two incidents" nicht mit "two victims" gleichzusetzen ist. Vielmehr handelt es sich wohl um zwei explizite militärische Operationen oder Entscheidungen ohne zeitliche Eingrenzung und ohne Angabe von Opfern. Diese "zwei Fälle" könnten nur 10% des gesamten Geschehens abdecken, vielleicht aber auch 90%.
zum Beitrag09.11.2024 , 09:23 Uhr
Die niederländische Polizei hat nicht bestätigt, dass es "Vermisste" unterden Fußballfans gäbe. Eine finnische Zeitung ("Helsinki Times") berichtet unter Berufung auf israelsiche Medien, dass sich unter den "Fans" vermutlich IDF-Soldaten befanden, die "für Randale" sorgen sollten. Maccabi hat schon sehr lange ein Problem mit einem gewaltbereiten, rassistischen und rechtsextremen Teil seiner Fanszene. Die gibt es in Israel genauso, wie in vielen europäischen Ländern. Die Hooligans aus Haifa sollen schon in den zwei Nächten vor dem Spiel in der Amsterdamer Innenstadt randaliert haben, ohne dass die Polizei einschritt, um Migranten zu beschützen und ohne dass eine Zeitung es für notwendig erachtet hätte, darüber zu berichten. Zum Spiel waren etwa 800 Gästefans im Stadion, rund 90% davon dürften friedlich gewesen sein. Aber man stelle sich mal vor, was bei uns los gewesen wäre, würde eine russische Mannschaft hier ein Spiel bestreiten und Horden junger Russen mit "Fuck Ukraine" und Parolen, wie "Es gibt keine Schulen mehr in der Ukraine, aber es gibt ja auch keine ukrainischen Kinder mehr" durch die Strassen ziehen.
Höchste Zeit, das einseitige "Pogrom"-Narrativ zu hinterfragen.
zum Beitrag08.11.2024 , 22:03 Uhr
Verschiedene im Netz kursierende Videos zeigen eindeutig, dass die Gewalt bereits am Nachmittag, also Stunden vor dem Spiel, in der Amsterdamer Innenstadt Fahrt aufnahm. Und von Maccabi Hooligans ausging, die arabisch aussehende Passanten, arabische Geschäfte und Shops angriffen. Selbst die Polizei veröffentlichte Videos, auf denen zu sehen ist, wie Maccabi-"Fans" an Häuserwänden klettern, um aus Fenstern von Wohngebäuden hängende palästinensische Fahnen und transparente herunterzureissen und versuchen in Wohngebäude von Migranten einzudringen.
Im Stadion störte der Maccabi-Anhang die Schweigeminute für die Opfer der Flutkatastrophe von Valencia massiv und dauerhaft durch Buhrufe und anti-arabische Schmähgesänge, die sinngemäß zur Ermordung aller Araber aufriefen, und die auch schon auf dem Weg zum Stadion zu hören waren.
Natürlich kann man nie alle Auswärtsfans über einen Kamm scheren und vermutlich sind auch etliche "normale" Fans unschuldig und unwissend in die Krawalle nach dem Spiel geraten, aber die ganzen Berichte über ein angebliches "Pogrom eines gewaltbereiten antisemitischen Mobs an durchweg friedlichen israelischen Fussballfans aus dem Nichts" ist reiner Unsinn.
zum Beitrag04.06.2024 , 20:34 Uhr
2014 war der Attentäter noch minderjährig. Das führt Deine Phantasien schon mal ad absurdum.
Abschieben löst aber auch keine Probleme und ersetzt keine Strafe, finanziert im Falle Afghanistans aber bestens die Taliban. Die lassen sich ihr Einverständnis zur Rücknahme gut bezahlen, gerne mal im sechs- oder siebenstelligen Bereich. Bist Du nicht auch so einer aus der "Nicht-von-meinen-Steuern!-Wer-hier-was-will-soll-es-gefälligst-selbst-bezahlen"-Fraktion? Würdest Du die Kosten dann auch selbst übernehmen?
zum Beitrag04.06.2024 , 20:26 Uhr
Der Polizist könnte noch leben, hätte ein Mitarbeiter am Stand nicht einen migrantisch aussehenden Mann mit Schlägen attackiert. Jenen mutigen Migranten nämlich, der den Messerangreifer zunächst stoppen konnte und schon unter seiner Kontrolle hatte.
Der Polizist mischte sich ein, trennte diesen Mitarbeiter und brachte ihn zu Boden, während der Messerangreifer sich ausserhalb seines Blickfeldes dem Zugriff des ihn Abwehrenden entwinden konnte. Als der daraufhin die Flucht antrat erhielt er noch drei schnelle Messerstiche in seinen Rücken, ehe sich der Attentäter dann dem auf dem Mitarbeiter knieenden Polizisten zuwenden konnte.
wenn man hier etwas "hätte verhindern können", dann am Ehesten durch ein Auftrittsverbot einer vom Verfassungsschutz beobachteten, islamophoben und migranten- und demokratiefeindlichen Gruppe.
Wer Hass säät, wird Gewalt ernten. Und grenau auf diese "Ernte" zielt es diese Gruppe offenbar ab.
zum Beitrag22.05.2024 , 10:29 Uhr
Wenn Gantz die Entscheidung eine "moralische Pleite" nennt, dann kann er damit nur auf das Versagen seiner Regierung anspielen.
Haim Rubinstein, der ehemalige Sprecher und heutiger Berater der Interessenvertretung Angehöriger der durch die Hamas verschleppten Geiseln, erklärte erst vor wenigen Tagen, es habe sehr früh (9./10. Oktober) eine Offerte der Hamas gegeben, alle Geiseln sofort wieder frei zu lassen, wenn Israel im Gegenzug auf einen Einmarsch in den Gaza verzichten würde. Dieses Angebot sei jedoch von Netanjahu zurückgewiesen worden. Die Befreiung und Unversehrtheit der Geiseln spielte in den Überlegungen und Planspielen also offenbar nie eine tragende Rolle, obwohl das gegenüber der Weltöffentlichkeit und den Verbündeten immer wieder als einer der Hauptgründe für die seit sieben Monaten andauernde Offensive mit rund 40.000 Toten, größtenteils Frauen und Kindern, betont wurde.
zum Beitrag19.10.2023 , 18:30 Uhr
"Dies führte 1982 zum Tod des SV-Werder-Bremen-Fans Adrian Maleika (...). Danach ging der Verein erfolgreich gegen die Gruppierung vor."
Das ist falsch. Die "Löwen" blieben bis weit in die 90er Jahre aktiv im Volkspark und wurden schliesslich, so wie die "Savage Army" und der neonazistische "Bramfelder Sturm", Hooligans und rechte Skinheads Stück für Stück durch die aufkommende, eher linksorientierte Ultra-Fanszene aus dem Stadion gedrängt.
"Nun taucht sie wieder auf." Auch hier irrt der Autor. Die Lüwen traten bereits im März 2012 in Erscheinung, als sie vom Entzug des Status als "offizieller Fanclub" gegen die Ultra-Gruppierung "Poptown Hamburg" profitieren und deren frei gewordenen Platz am Zaun für sich nutzen wollten, was aber letztlich am Widerstand weiter Teile der übrigen Fanszene scheiterte. Im Dezember 2017 kam es zu einer Massenschlägerei mit den Ultras von "Clique Du Nord", als sich Löwen mit ihren Kutten beim letzten Heimspiel des Jahres gegen den VfL Wolfsburg in der Kurve zeigten.
"Das jüngste Vorgehen im Stadion konnte der Verein nicht sanktionieren, da es sich im Rahmen der Stadionverordnung bewegte." Auch hier irrt der Autor gewaltig. Denn das Banner der Löwen bleibt aufgrund der Verwicklung der Gruppe in den gewaltsamen Tod Maleikas verboten und darf im Stadion nicht gezeigt werden.
zum Beitrag14.09.2023 , 21:47 Uhr
Da das öffentliche Interesse an der Aufdeckung von Scharlatanerie und mystizstischem Mumpitz mit Steuergeldern höher wiegt, hat er damit im juristischen Sinn aber nichts falsch gemacht.
zum Beitrag12.09.2023 , 15:02 Uhr
Um zur Ansicht zu gelangen, dass Mystizismus und Eso-Schwurbeleien keinen Platz innerhalb der deutschen Rechtsprechung haben sollten, muss man nicht erst Psychologie studiert haben. In der Jugendzeit einigermaßen regelmäßig eine Schule besucht zu haben sollte dafür ausreichen.
zum Beitrag12.09.2023 , 14:56 Uhr
Die Begründung "da er sich den Zugang (...) mit falschen Angaben (...) erschlichen hat" ist eine Begründung dafür, warum "Hausfriedensbruch" NICHT in Frage kommt.
Dieses Delikt setzt nämlich voraus, dass man GEGEN das Einverständnis handelt. Sobald ein "Einverständnis" vorliegt, gibt es keinen "Hausfriedensbruch", UNABHÄNGIG DAVON, wie dieses "Einverständnis" zu Stande kam. Erst sobald dieses Einverständnis widerrufen wird, kann man sich des "Hausfriedensbruchs" strafbar machen. Dann nämlich, wenn man die Aufforderung, sich zu entfernen, ignoriert.
zum Beitrag12.09.2023 , 14:40 Uhr
Der Artikel ist nur nicht von "Daniel Häuser". Ganz unten auf der entsprechenden Seite findet sich nämlich der eigentliche Verfasser des Textes, Herr Bijan Peymani.
Dieser hat gerade erst mitte Mai sein Buch veröffentlicht, und jetzt rate mal, wer wohl Co-Autorin dieses Werkes ist? Genau, die besagte "Psychotherapeutin", über die er so schön werbetexten kann. Das ist wohl kein Zufall, ebensowenig wie die Worte "offenbar" im Titel, sowie "offensichtlich", "möglicherweise" und "wohl".
Man kann also zusammenfassen, dass die ganze Geschichte "offenbar" die reine Erfindung eines guten Bekannten dieser "offensichtlichen" Schlangenölverkäuferin auf dem Therapiemarkt ist, die ihm in Kompensation "möglicherweise" finanzielle und "wohl" auch andere Gefälligkeiten dafür angeboten hat.
zum Beitrag12.09.2023 , 14:28 Uhr
Das mit den "Ermittlungen durch den Staatsschutz" ist gleich eine doppelte Lügengeschichte.
Erstens hat selbst das Clap-Magazin nur von "Ermittlungen durch die Polizei Köln IM AUFTRAG des Staatsschutzes" berichtet. Der Staatsschutz ermittelt hier also gar nicht selbst.
Und zweitens ist auch das mutmaßlich gelogen. Der Autor des Artikels hat vor knapp drei Monaten ein Buch veröffentlicht - gemeinsam mit der von Böhmermann kritisch beleuchteten "Psychotherapeutin". Wohl kein Zufall.
Aber auf so eine lustige Schwurbel-Idee mit dem Staatsschutz hätten ja schon ganz andere kommen können. Investigativer Journalismus wurde in Deutschland in den 1970er Jahren durch Günter Wallraff populär gemacht. Da hat der Staatsschutz aber eine ganze Menge "verschlafen", wäre er dort stets zuständig gewesen, oder etwa nicht?
Bleibt also nur noch eine "anonyme Anzeige", auf die hin die Polizei tätig geworden sein könnte. Weil sie eben auch offensichtliche Deppen nicht direkt abweisen darf.
Eine "Veschwiegenheitsklausel" fällt jedenfalls nicht ins Gewicht, da das "öffentliche Interesse" an der Aufklärung über die Schwurbeleien dieser Frau höheres Gewicht haben dürfte. Selbst die "illegale" Verwendung eines Ausbildungsabschlusses zum Zweck der Teilnahme an einem Seminar fällt nicht unter die entsprechende strafrechtliche Bewertung, da der Titel nicht gegenüber einer breiten Öffentlichkeit und zur Erbringung von Dienstleistungen ohne entsprechende Qualifikation eingesetzt wurde.
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