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08.08.2023 , 13:34 Uhr
Das ist überholt. Seit 01.07.2023 bleiben Einkünfte aus Schülerjobs bis 520,00 € anrechnungsfrei. Vorher galten die 100 € Freibetrag plus 20% von dem was über den 100 € lag. Ein Ferienjob blieb bis 2400 € pro Jahr anrechnungsfrei. Ab 01.07.2023 gilt hier vollständige Befreiung. Das sind die guten Änderungen beim Bürgergeld, die aber schlecht in der Presse kommuniziert wurden.
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