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27.08.2024 , 10:10 Uhr
Hallo, Abdulaye bekommt noch Geld vom Jobcenter, weil er neu ist im Job. Es ist ein Übergangsgeld für die Miete vorallem. Im Juni hatte er nur acht Tage gearbeitet, im Juli auch noch nicht Vollzeit, so dass sein verdientes Geld nicht ausreichte für den ganzen Lebensunterhalt.
zum Beitrag13.03.2024 , 12:14 Uhr
Ja, danke, das ist wirklich ein blöder Denk- und Rechenfehler gewesen. Ich habe das gerade korrigiert.
zum Beitrag11.10.2022 , 10:14 Uhr
Hallo, im Prinzip haben Sie schon recht - ich weise an dieser Stelle aber darauf hin, dass de facto die Grenze zwischen Staatsbürgerschaften zumeist auch eine der Hautfarben ist. Ich habe geschrieben: "Dass die Schwarzen Geflüchteten aus dem Krieg in Deutschland rechtlich schlechter gestellt sind als die Ukrainer, die sofort Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsmöglichkeit bekommen..." Es ging mir natürlich um Geflüchtete, die keine ukrainischen Staatsbürger sind - meist eben Schwarze Studierende aus Nicht-EU-Staaten. Die meisten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die als Nicht-EU-BürgerInnen nicht in den Genuss einer sofortigen Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz kommen, sind eben nicht-weiße Menschen, Studierende aus afrikanischen Staaten oftmals, aber auch Arbeiter aus Pakistan, Bangladesh etc. Gleichzeitig haben Sie recht, und ich habe das vielelicht ungenau formuliert, dass ein Schwarzer Ukrainer rechtlich wie ein weißer behandelt würde von deutschen Behörden. Andererseits gibt es viele Geschichten etwa von Roma, die ihre ukrainische Staatsbürgerschaft oft nicht nachweisen können, oder selbst wenn, viel schlechter behandelt werden als "weiße" Ukrainer.
zum Beitrag28.06.2022 , 23:27 Uhr
Ja, Sie haben Recht, denke ich. Bei Ns-Tätern zieht man inzwischen auch diese Grenze und urteilt über sie nach heutigen Grundsätzen. Das war ein langer Prozess von Debatten, bei der Kolonialzeit ist man wohl noch nicht so weit.
zum Beitrag19.05.2021 , 17:45 Uhr
Leider wurden viele offene Fragen wie die von Ihnen gestellten gar nicht behandelt, weil der Prozess in der 2. Hauptverhandlung nach der Aussage des einen Polizisten eingestellt wurde. Daraus kann man nur schließen, dass der Richter sich von weiteren Aussagen anderer PolizistInnen auch nicht mehr erwartet hat. Es stimmt, dass die Polizei in meinem Artikel nicht zu Wort kommt, ich hatte eine Stellungnahme angefragt, aber da der Pressesprecher nicht beim Prozess war, konnte/wollte er nichts dazu sagen. Es ist auch meistens so, dass die Polizei solche Prozesse nicht kommentiert.
zum Beitrag