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19.06.2023 , 15:43 Uhr
Dann aber auch Kennzeichnung bei der klassischen Mutagenese. Alles andere wäre eine krasse Ungleichbehandlung! Der EuGH hat 2018 festgestellt, dass Züchtung mithilfe von Strahlung auch „Gentechnik“ ist, aber (wegen langer Erfahrung mit ihr) von dem Gentechnikrecht ausgenommen wird. Diese Pflanzen stehen überall auf unseren Äckern und haben sich tausendfach auch auf Bioäckern ausgekreuzt. Das Ohne-Gentechnik-Siegel ist hier Etikettenschwindel, denn es bezieht Gentechnik durch klassische Mutagenese nicht ein.
zum Beitrag19.06.2023 , 13:34 Uhr
Die Pflanzen um die es bei der Novellierung geht, hätten auch auf natürliche Weise zustande kommen können. Es macht seit der Entdeckung von CRISPR keinen Sinn mehr, dass chemische und radioaktive Züchtung als sicher gilt und überall auf europäischen Äckern steht und bei derselben Pflanze mit anderem Herstellungsverfahren faktische nationale Verbote bestehen (sog. opt-out-Regelung). Alle großen Forschungseinrichtungen Europas haben den Novellierungsbedarf gesehen. Zum Glück realisieren mittlerweile sogar viele Grüne (anders als SPD), dass hier „Umparken im Kopf“ angesagt ist: evidenzbasierte-po...e-passt-kein-oder/
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