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30.11.2023 , 09:17 Uhr
Genau. Die Entkriminalisierung des Konsums ist festgeschrieben im Rahmenbeschlusses 2004/757/JI, Artikel 2, Absatz 2: "Die Handlungen nach Absatz 1 fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Rahmenbeschlusses, wenn die Täter sie ausschließlich für ihren persönlichen Konsum im Sinne des nationalen Rechts begangen haben.", und zwar wohlgemerkt sogar für alle Drogen im Sinne des Beschlusses.
Das Cannabisgesetz setzt diese Formulierung für Cannabis in gültiges nationales Recht um, so dass jemand anhand der besessenen Menge rechtssicher entscheiden kann, ob er noch als Konsument gilt oder nicht, und nicht der Tageslaune eines entscheidenden Richters ausgesetzt ist.
zum Beitrag30.11.2023 , 09:08 Uhr
Man kann natürlich immer viel herummeckern, aber die vielzitierte "Kleinteiligkeit" des Gesetzes trägt wirklich die Handschrift des Kontrollfreaks Lauterbach, oder im weiteren Sinne: ist typisch deutsch.
Die verkappte Kaiser-Wilhelm-Partei CDU/CSU wird sowieso dagegen klagen, also mal nicht zu früh nörgeln, denn das BVerfG lässt kaum eine Gelegenheit aus, den Bürger zu schädigen. Mal schauen, ob die beim BVerfG fürs Thema Cannabis so beliebte "Einschätzungsprärogative" auch beim Thema Entkriminalisierung gilt...
Ansonsten finde ich es gut, dass sich nicht skrupellose Geschäftemacher über das Cannabis hermachen können. Cannabis ist ein Geschenk der Natur, und das soll es auch bleiben. Fluoreszent-Gelbe/Grüne/Pinke Verpackungen sind die Art von turbokapitalistischer Ausbeutung, die wir nicht brauchen.
Wer aber anbaut und mit Freunden ab und zu einen Joint for free raucht, trägt zur Wiederherstellung eines funktionierenden, lokalen Gemeinschaftswesens bei, das durch asoziale Medien teilweise schon zerstört wurde.
Insofern ist das Gesetz vielleicht nicht optimal, aber es ist besser als nichts, bzw. der vorherige Zustand.
zum Beitrag