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27.03.2023 , 23:56 Uhr
Völlig d'accord! Selbsternannte Ankläger sind problematisch. Da bräuchte es zunächst eine gesellschaftliche Diskussion, wer repräsentieren darf, z.B. NGOs, Bürger:innen, Expert:innen. Anschließend müsste gesetzlich geregelt werden, wer das Mandat (z.B. für ein bestimmtes Ökosystem) bekommt.
zum Beitrag25.03.2023 , 04:26 Uhr
Was die Natur oder einzelne Ökosysteme angeht, würde ich gewissermaßen einen pragmatischen Standpunkt verteidigen. Es geht nicht primär darum, in die Natur oder Ökosysteme Bewusstein oder Interessen reinzulesen (auch wenn ich letzteres teilweise für plausibel halte), sondern eher darum, ein Rechtskonstrukt auf die Natur anzuwenden, das ihr Zugang zur Gerichtsbarkeit erlaubt. Eine Rechtsperson wäre dann lediglich ein Zuordnungssubjekt von Rechten und Pflichten.
zum Beitrag25.03.2023 , 04:09 Uhr
Es stimmt schon, dass es eine Herausforderung bleibt, zu bestimmen, "wer" die Natur oder ein Ökosystem letztendlich repräsentiert. Der Vorteil von Eigenrechten der Natur ist allerdings, dass die Repräsentant:innen nicht nur ihre eigenen Interessen, sondern auch die Interessen der Natur selbst vertreten könnten. Also auch in dem Fall, in dem von dem Schaden an einem Ökosystem kein einziger Mensch betroffen wäre, würden Eigenrechte der Natur Klagen erlauben.
zum Beitrag