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12.03.2023 , 08:45 Uhr
Es wird oft so argumentiert, wie Sie das hier anbringen. Die Befürworter:innen des Doppelresidenzmodells/Wechselmodells präferieren dieses als gesetzliches Regelmodell, um das Recht des Kindes für beide Eltern lebbar zu machen. Es ist eine Fehlvorstellung, dass Straftaten gegen das Kind unberücksichtigt bleiben sollen. Eigentlich selbstverständlich, dass Ausnahmen davon Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlung und Vernachlässigung sind als auch dass $ 1666 BGB dabei nicht abgeschafft werden soll.
zum Beitrag12.03.2023 , 08:33 Uhr
Das ist so nicht ganz richtig. Viele Eltern klären das untereinander und sind für ihr Kind fürsorglich und zu seinem besten Interesse aktiv, außergerichtlich. Nur die strittigen Fälle landen vor Gericht. Hier ist die Familienrechtspraxis in den meisten Fällen zum Nachteil des Kindes, mit der Folge, dass es auf ein Elternteil verzichten muss. Das Kind wird von allen Seiten dazu gedrängt, sich für ein Elternteil zu entscheiden; mit fatalen Folgen für seine soziale, gesundheitliche und persönliche Entwicklung.
zum Beitrag