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10.03.2023 , 15:56 Uhr
hna.de schreibt: Die Beanstandungen des BGH beziehen sich ausschließlich auf die zweite Einzelstrafe. Hier hätte das OLG keinen minderschweren Fall annehmen dürfen. Ohne diese Einschränkung sind bei Sklaverei mit Todesfolge mindestens zehn Jahre oder lebenslange Haft zu verhängen. Schäfer bezeichnete es als „zumindest bedenklich“, dass das OLG die menschenverachtenden Beweggründe und Ziele der Angeklagten unberücksichtigt gelassen habe. Sie habe die Absicht der Terrormiliz Islamischer Staat gekannt und gebilligt, die Jesiden als religiöse Gruppe zu zerstören.
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