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14.02.2024 , 00:52 Uhr
Es ist unrichtig, dass die betroffenen Unternehmen die Pflichten nicht weitergeben dürfen. Schon jetzt müssen sogar die vom Lieferkettengesetz erfassten Unternehmen ihre Lieferanten zur Einhaltung der Regelungen des Gesetzes verpflichten und noch weitergehend sie auch zwingen, diese Pflichten an ihre Sublieferanten weiterzugeben. Auf diese Weise werden in der Tat auch kleinste Zulieferer in der Kette vom Lieferkettengesetze erfasst und haftbar gemacht.
zum Beitrag07.03.2023 , 21:42 Uhr
Natürlich wird einem Elternteil nicht das Kind weggenommen, weil dieses keine Lust hat den anderen Elternteil zu besuchen. Der Artikel gibt leider den Sachverhalt nicht richtig wieder. In Streitfällen entscheiden die Gerichte über den Umgang und hier werden das Jugendamt, der Verfahrensbeistand, Psychologen und insbesondere das Kind angehört. Wenn das Gericht dann das Umgangsrecht regelt, gibt es bei Verstößen ein Zwangsgeld und im Falle der Nichtzahlung Zwangshaft. Die bloße Behauptung, das Kind wolle nicht zum anderen Elternteil reicht verständlicherweise nicht aus, um das gerichtlich festgelegte Umgangsrecht zu vereiteln. Wer den Umgang des anderen Elternteils wiederholt verhindert, riskiert den Entzug des Sorgerechts. Das alles hat mit Ideologie nichts zu tun, sondern mit der Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen. Schade dass dies hier anders dargestellt wird. Guter Journalismus geht anders ...
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